web - BKA fordert Namen der Käufer von Prepaid-Karten zu verifizieren
[...] Nach Angaben des BKA hatten sich Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden bei der Bundesnetzagentur über die Einhaltung der Registrierungsregelung beschwert. Das BKA hat daraufhin von diesen Behörden 2659 Fälle von "defizitärer Speicherpraxis" aus dem Zeitraum Dezember 2008 bis Februar 2009 gesammelt, in denen bei Ermittlungen der Anschluss- oder Karteninhaber nicht festgestellt werden konnte.[...] Seit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2004 müssen Anbieter persönliche Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses erheben – auch beim vorausbezahlter Karten im Mobilfunkbereich. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die Strafverfolgungsbehörden in einem größtenteils automatisierten Verfahren Zugriff haben. Die Daten müssen aber nicht verifiziert werden. [...] Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zieht aus der BKA-Erhebung den Schluss, der Registrierungszwang für Prepaid-Karten sei wirkungslos. "Schlimmer noch bringt er teilweise sogar Unschuldige in Verdacht und muss deswegen dringend abgeschafft werden." Anonyme Telekommunikation sei keine Straftat. "Wer eine anonyme Kommunikation grundsätzlich verbieten oder unter Generalverdacht stellen möchte, der verkennt, dass wir damit auf eine unfreie Gesellschaft selbstzensierter und obrigkeitsfürchtender Menschen zusteuern."[...]Quelle
Da wir hier von einem Massenkommunikationsmittel reden, gängelt die Überwachung nur die Gesellschaft. Menschen, die nicht erkannt werden wollen, lassen sich SIM-Karten kaufen oder nutzen Karten aus dem Ausland. Des Weiteren werden durch diese Datensammelwut erneut öffentliche Gelder verbrannt.
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