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web - Wurstpreis abhängig vom Typ des Smartphones und der gesammelten Daten

Die netzpolitik hat einen Artikel veröffentlicht, der einmal mehr die aufkommenden Probleme des "dynamic pricings" anspricht.
Kurzerhand wird mit jeder Möglichkeit versucht, Daten über den Kunden zu sammeln ("der Kunde ist Königt" ala ad absurdum ;-)) und dann dynamisch die Preise zu maximieren.
Mein Vermerk zu dem Thema, statt "Payback"-Karten gibt es Payback-Apps, diese übermitteln permanent deine Geodaten. Anhand dieser Geodaten kann man verfolgen, wo man entlangschlendert. Geht man in Hamburg also über den Neuen Wall und anschließend in ein Geschäft mit "dynamischer Preisanpassung" kostet die Butter statt 1,50 Euro 2,50 Euro, weil ... ähh, ja weil ist so.
Was könnt ihr machen? NFC, Blutooth, WLAN ausschalten, das Smartphone in den Flugmodus versetzen oder gleich ohne Telefon einkaufen gehen. Beschwert euch lautstark, sobald ihr diese Schandttaten feststellt, meckert im Umkreis von vielen Kunden und an der Kasse. Geht in diese Läden nicht mehr einkaufen.
Problematisch wird es, wenn man mit den Überwachungskameras anfängt die Gesichter der Kunden zu erfassen und deren Bewegungsmuster zu analysieren.
In wenigen Jahren wird es hoffentlich Geschäfte geben, die einen Aufkleber an ihrer Tür mit der Aufschrift haben "wir tracken nichts von ihnen" (zertifiziert vom ccc *zwinker*).

web - Filesharern in Frankreich könnte Flugverbot drohen

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Es kommt aber noch schlimmer. Einer vorgeschlagenen EU-Richtlinie zufolge, sollen in Zukunft Daten von Fluggästen wie E-Mail-Adressen, Konten- und Kreditkartennummern und auch Essenswünsche bis zu fünf Jahre gespeichert und ebenfalls in einer Datenbank zum Abgleich festgehalten werden. Diese Daten werden dann an Flughäfen von Beamten mit der Datenbank für schwere Straftäter verglichen. Dies würde bedeuten, dass jemand, der wegen illegalem Filesharing verurteilt wurde und damit in der Datenbank für schwere Straftäter gespeichert ist, wie ein Terrorist behandelt wird und unter Umständen keine Flüge mehr antreten darf oder sich am Flughafen zumindest einer intensiven Befragung stellen muss.
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Quelle

web - Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Kennzeichen-Scanning

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"Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur"

Dies würde letztlich "den flächendeckenden Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur" nicht nur für Nummernschilder, sondern auch für eingeschaltete Mobiltelefone, Telekommunikation, menschliche Bewegungen und Stimmen zur Verhaltenserkennung, Gesichter oder auch die Iris ermöglichen. "Eine solche Welt allgegenwärtiger maschineller Erfassung wäre das Ende eines unbefangenen Lebens und das Gegenteil informationeller Selbstbestimmung und Privatsphäre", heißt es im Papier.

Die Bedeutung des informationellen Selbstbestimmungsrechts wird Kauss zufolge grundlegend verfehlt, "wenn der unbescholtene Bürger widerspruchslos jegliche Überprüfung hinnehmen soll, ob er vielleicht von 'behördlichem Interesse' sein könnte". Die Grundrechte würden so unter einen Staatsvorbehalt gestellt: Nicht die Obrigkeit solle mehr eine Rechtfertigung für ihre Maßnahme vorweisen müssen, sondern der Bürger hätte sich permanent einer "Unbedenklichkeitsprüfung" zu unterziehen. Diese einseitige Fixierung auf das staatliche Eingriffsinteresse verfehle den Zweck der Grundrechte fundamental.
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Quelle

Jörg Ziercke fordert Mindestspeicherfrist und eine Meldepflicht für TOR-Nutzung an

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Angesichts des erhöhten Datenaufkommens habe das BKA angefangen, mit automatischen Extraktionsprogrammen zu arbeiten. Auf diese Weise könnten polizeiliche Sachbearbeiter Kerninformationen extrahieren, ohne selbst etwa russisch oder arabisch zu können. Aktuell würden auf diese Weise die Sprachen Kurdisch-Sorani und Kinyarwanda mit großem Erfolg in der Terrorbekämpfung eingesetzt. Der computergestützten Auswertung großer fremdsprachiger Datenmengen gehört Ziercke zufolge die Zukunft. Allerdings berge eine solche Technik auch Probleme: "Ist die Nachvollziehbarkeit der intelligenten Datenselektion auch durch Gerichte zu gewährleisten? Werden durch sie die Rechte der Verteidigung eingeschränkt?“
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Aktuell beschrieb Ziercke die Nutzung von Bitcoins und die in TOR-Netzwerken versteckte Silk Road 2.0 als größte Herausforderungen für die Kriminalistik. Während das Auswärtige Amt den TOR-Entwickler Roger Dingledine einlädt und seine Arbeit mitfinanziert, möchte Ziercke die freie Nutzung von TOR-Software am liebsten unter staatliche Melde-Auflagen stellen.
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Quelle

Das die Mindestspeicherfrist, mal wieder, durchs Dorf getrieben wird war klar. Das nur danach gefragt wurde, ob man die computergestützte Auswerkung nicht rechtlich gültig zulassen könnte, zeigt wieder einmal die Realitätsfremde des Greisen BKA Oberhaupts (aus dem Land, für den das Internet "für alle Neuland ist").
. Eine Meldepflicht für genutzte Software? Was kommt als nächstes, ein Führerschein für die SSH, oder "OpenVPN nur zwischen 9 und 18 Uhr"?