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Wird das Zitieren von Presseartikeln bald durch Abmahnanwalt "belohnt"?

Heute wurde ein neuer Referenzentwurf für das Leistungsschutzrecht der Presseverläge vorgestellt.

Wer innerhalb eines Jahres kleinste Teile eines Artikels Dritter verwenden will, muss nach dem von iRights.linfo geleakten Referentenentwurf dafür bezahlen. Auch das Zitat kleinster Ausschnitte würde so für Suchmaschinen, Newsaggregatoren, Autoren eines Blogs oder Nutzer von sozialen Netzwerken gefährlich, weil daraus eine Abmahnung resultieren kann. Künftig wäre zum Beispiel bei Twitter oder Facebook schon die Übernahme der Überschrift abgabepflichtig, selbst wenn zum Original-Artikel verlinkt wird Doch das Recht der Verlage soll noch darüber hinaus gehen. Diese dürfen Abmahnungen verschicken, sofern mittelbar oder unmittelbar Einnahmen durch die Webseite oder den Blog erzielt werden. Die Einblendung zu einem eigenen Kachingle-, Flattr-, oder PayPal-Konto würde also ausreichen, um als gewerblich geführt und somit als abmahnfähig zu gelten. Es muss also nicht unbedingt Werbung geschaltet oder ein Unternehmen betrieben werden, um gewerblich zu handeln. Die Beweislast, ob eine Webseite gewerblich betrieben wird oder nicht, soll den Privatpersonen überlassen werden.
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Und es gibt noch eine Einschränkung, die zu Streit führen könnte: der Bezug eines Bloggers "zu seiner beruflichen Tätigkeit". In der Begründung steht auch dazu ein Beispiel. Bloggt ein freier Journalist auf seinem privaten Blog zu Themen, mit denen er sich auch als Journalist auseinandersetzt, kann er einerseits das Leistungsschutzrecht für seine Blogtexte in Anspruch nehmen. Gleichzeitig aber muss er eine Lizenz erwerben, wenn er in diesen Blogtexten andere Medien "nutzt". Der Medienjournalist Stefan Niggemeier also könnte unter Umständen zur Kasse gebeten werden, wenn er in seinem privaten Medienblog über Medien bloggt. Wobei sich natürlich die Frage aufdrängt, wie der Leser eines Blogtextes wissen soll, ob der Autor zu den gleichen Themen auch als Journalist arbeitet. Zumindest wenn der Autor nicht so bekannt ist wie eben Stefan Niggemeier.
Quelle Das muss somit jeder, der nicht nur eigenen Inhalt erstellt, mit Adleraugen beobachten.