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web - BKA fordert Namen der Käufer von Prepaid-Karten zu verifizieren

[...] Nach Angaben des BKA hatten sich Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden bei der Bundesnetzagentur über die Einhaltung der Registrierungsregelung beschwert. Das BKA hat daraufhin von diesen Behörden 2659 Fälle von "defizitärer Speicherpraxis" aus dem Zeitraum Dezember 2008 bis Februar 2009 gesammelt, in denen bei Ermittlungen der Anschluss- oder Karteninhaber nicht festgestellt werden konnte.[...] Seit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2004 müssen Anbieter persönliche Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses erheben – auch beim vorausbezahlter Karten im Mobilfunkbereich. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die Strafverfolgungsbehörden in einem größtenteils automatisierten Verfahren Zugriff haben. Die Daten müssen aber nicht verifiziert werden. [...] Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zieht aus der BKA-Erhebung den Schluss, der Registrierungszwang für Prepaid-Karten sei wirkungslos. "Schlimmer noch bringt er teilweise sogar Unschuldige in Verdacht und muss deswegen dringend abgeschafft werden." Anonyme Telekommunikation sei keine Straftat. "Wer eine anonyme Kommunikation grundsätzlich verbieten oder unter Generalverdacht stellen möchte, der verkennt, dass wir damit auf eine unfreie Gesellschaft selbstzensierter und obrigkeitsfürchtender Menschen zusteuern."[...]
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Da wir hier von einem Massenkommunikationsmittel reden, gängelt die Überwachung nur die Gesellschaft. Menschen, die nicht erkannt werden wollen, lassen sich SIM-Karten kaufen oder nutzen Karten aus dem Ausland. Des Weiteren werden durch diese Datensammelwut erneut öffentliche Gelder verbrannt.

web - Mehr Rechte für Telefonkunden

Kostenlose Warteschleifen, bessere Kostenkontrolle, mehr Rechte beim Anbieterwechsel und Umzug. Der Bundesrat hat die Rechte von Telefonkunden gestärkt. Die Änderungen im Überblick Warteschleifen: Die Wartezeit bei Hotlines muss vor einem Gespräch genauso wie eine neue Warteschleife bei Weitervermittlung kostenlos sein. [...] Übergangsfrist: Für die Warteschleifen-Regelung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr:[...] Anbieterwechsel: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. [...] Umzug: Bei Umzügen dürfen Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich, die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. [...] Mindestvertraglaufzeit: Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages darf künftig maximal 24 Monate betragen. [...] Kostenkontrolle: Wie schon jetzt bei Festnetz-Rechnungen können Kunden künftig auch bei Handyverträgen einzelnen Posten widersprechen, ohne dass dies zu einer Sperrung des Anschlusses führen darf. [...] Call-by-call: Wenn Kunden einen Anbieter per Vor-Vorwahl wählen, ist künftig eine Preisansage vor dem Gespräch Pflicht. [...] Internetgeschwindigkeit: Anbieter von schnellen Internetanschlüssen müssen künftig nicht nur die selten erreichte Höchst-, sondern auch die Mindestgeschwindigkeit angeben. [...] Ortungsdienste: Wird die Position eines Handys per Ortungsdienst bestimmt, muss darüber künftig jedes Mal eine SMS informieren. [...] Sparen bei Hotlines: Schon jetzt können Verbraucher bei Hotline-Anrufen sparen, indem sie die teuren Sonderrufnummern umgehen. [...]
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Ein Schritt in die richtige Richtung. Etwaig kommt dadurch etwas mehr Mettbewerb in das, aktuell quasi statische, Verhalten der Anbieter. Besonders hervorzuheben sind die Änderungen an der Mindestvertragslaufzeit, dem Umzug, der Internetgeschwindigkeit und der Ortungsdienste.