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web - Nach Strafanzeige gegen netzpolitik.org: CCC lobt Preis für Verratsdatenspeicherung aus

Nach nur kurzer Prüfung einer Strafanzeige des Verfassungsschutzes ermittelt der Generalbundesanwalt gegen die Redaktion von netzpolitik.org. Der Chaos Computer Club (CCC) gratuliert der Redaktion zu dieser seltenen journalistischen Auszeichnung und sichert tatkräftige sowie finanzielle Unterstützung zu. Wir rufen dazu auf, Generalbundesanwalt Harald Range weitere Anlässe für Einschüchterungskampagnen gegen Journalisten zu liefern.

Nur eine ausführliche Verratsdatenspeicherung kann dem Generalbundesanwalt jetzt noch helfen, den Überblick zu behalten:

  • Welche Journalisten berichten über verfassungsfeindliche Praktiken der Geheimdienste?
  • Wer äußert sich noch kritisch gegen Überwachungsfetischisten?
  • Wer hindert V-Männer des Verfassungsschutzes an Aufbau und Unterstützung rechtsradikaler Strukturen?
  • Wer entfernt Wasserhähne von Großbaustellen?

„Endlich haben wir herausgefunden, wie man Herrn Range aus seiner Lethargie reißt!“, freut sich Dirk Engling, Sprecher des CCC. „Lange dachten wir, der Abfluß von Daten inländischer Bürger und Institutionen kümmere den GBA gar nicht. Nun wurden wir eines Besseren belehrt. Sorgen wir dafür, daß es viel für ihn zu tun gibt!“

Herr Range hat die Chance, in die Geschichte einzugehen. In der Spiegel-Affäre von 1962 betrug die Summe der Hafttage für Journalisten rund 190. Eine schöne Herausforderung, um die niedrige zweistellige Plazierung der Bundesrepublik auf der Rangliste der Pressefreiheit endlich in den soliden dreistelligen Bereich auszubauen.

Der Chaos Computer Club möchte daher die schönsten im Jahr 2015 gegen Journalisten oder ihre Quellen eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Landes- oder Hochverrats mit jeweils einem Freiticket zum nächsten Chaos Communication Congress (32C3) prämieren.

Teilnehmer sind aufgerufen, sich an die Journalisten, den CCC oder Whistleblowing-Plattformen Ihrer Wahl zu wenden. Wir freuen uns auf Einreichungen in den Themenbereichen

  1. Geheimdienste und Massenüberwachung, samt kommerzieller Partnerfirmen,
  2. Verdeckte Ermittlungen und Verbindungspersonen,
  3. Rekonstruktion geschredderter Akten,
  4. Unterstützung und Duldung rechtsradikaler Terroristen,
  5. Überwachungsvorgänge mißliebiger Oppositionsparteien.

Ein Sonderpreis wird für alle Veröffentlichungen ausgelobt, die den GBA dazu bewegen, in der seit Frühjahr 2014 verschleppten Strafanzeige gegen ausländische und inländische Geheimdienste sowie die Bundesregierung aktiv zu werden.

Quelle
Danke für diese Worte!

web - Edward Snowden in Berlin für Zivilcourage ausgezeichnet

NSA-Whistleblower Edward Snowden ist am vergangenen Wochenende gleich zweimal für sein Engagement ausgezeichnet worden. Der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter machte auf die rechtswidrigen Überwachungspraktiken des US-Geheimdienstes NSA aufmerksam, indem er streng geheime Dokumente an die Presse weitergab.

Quelle und ganzer Artikel

Wie Chelsea Manning einer der zwei wichtigen Persönlichkeiten seit 2012 für unsere westliche, so aufgeklärte, Gesellschaft. Spendet für Beide, geht für beide auf die Straße, sie habe für uns schon ihr Leben geopfert.

web - Ein Jahr nach Snowden

Ein Jahr ist nun schon vergangen, seitdem uns Edward Snowden von der massiven Überwachung der Geheimdienste berichtet hat. golem wie auch heise rufen zum Durchhalten auf und genau dem muss man sich anschließen.
Geht weiter demonstrieren und klärt weiter eure Umgebung auf!

web - Auf Cryptome ist ein Foliensatz über "Computer-Forensik für Strafverfolger" aufgetaucht

Auf Cryptome ist ein Foliensatz über "Computer-Forensik für Strafverfolger" aufgetaucht. Ab Seite 15 wird es spannend, da geht es um Hintertüren:
- Currently available for major encryption software — Microsoft Bitlocker, FileVault, BestCrypt, TrueCrypt, etc.
- Currently implemented by major cloud storage provider to comply with NCMEC requirements

Und besonders spannend sind die nächsten Folien, die sich mit der Legalität von sowas beschäftigt. Da schreiben sie dann, dass man den Einsatz von Hintertüren ja nicht nachweisen könne, die Hersteller gesetzlich zum Stillschweigen verpflichtet seien, und daher könne die Verteidigung im Strafprozess ihre Existenz oder Einsatz nicht nachweisen. In den USA gibt es eine Doktrin, dass illegal erlangte Beweise vor Gericht nicht zulässig sind. Die könne so umgangen werden.

Und ein besonderes Schmankerl dann auf Seite 17, über den Zugriff auf Hintertüren im Auftrag von ausländischen Strafverfolgungsbehörden:
- If a foreign LEA colleague requests backdoor access via your department, please ensure it is only for illegal pornography content, not:
- content that has political or commercial interest
- content that are of personal interest
- content that can be used to prosecure a US citizen

Was die da genau für Hintertüren haben wollen, wird zu klären sein. Da die da diverse Themen zusammenwerfen, bin ich nicht überzeugt, dass die wissen, wovon sie reden. Das hat irgendein Sherriff-Office geschrieben, den Foliensatz.


Quelle