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web - Mehr Rechte für Telefonkunden

Kostenlose Warteschleifen, bessere Kostenkontrolle, mehr Rechte beim Anbieterwechsel und Umzug. Der Bundesrat hat die Rechte von Telefonkunden gestärkt. Die Änderungen im Überblick Warteschleifen: Die Wartezeit bei Hotlines muss vor einem Gespräch genauso wie eine neue Warteschleife bei Weitervermittlung kostenlos sein. [...] Übergangsfrist: Für die Warteschleifen-Regelung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr:[...] Anbieterwechsel: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. [...] Umzug: Bei Umzügen dürfen Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich, die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. [...] Mindestvertraglaufzeit: Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages darf künftig maximal 24 Monate betragen. [...] Kostenkontrolle: Wie schon jetzt bei Festnetz-Rechnungen können Kunden künftig auch bei Handyverträgen einzelnen Posten widersprechen, ohne dass dies zu einer Sperrung des Anschlusses führen darf. [...] Call-by-call: Wenn Kunden einen Anbieter per Vor-Vorwahl wählen, ist künftig eine Preisansage vor dem Gespräch Pflicht. [...] Internetgeschwindigkeit: Anbieter von schnellen Internetanschlüssen müssen künftig nicht nur die selten erreichte Höchst-, sondern auch die Mindestgeschwindigkeit angeben. [...] Ortungsdienste: Wird die Position eines Handys per Ortungsdienst bestimmt, muss darüber künftig jedes Mal eine SMS informieren. [...] Sparen bei Hotlines: Schon jetzt können Verbraucher bei Hotline-Anrufen sparen, indem sie die teuren Sonderrufnummern umgehen. [...]
Quelle

Ein Schritt in die richtige Richtung. Etwaig kommt dadurch etwas mehr Mettbewerb in das, aktuell quasi statische, Verhalten der Anbieter. Besonders hervorzuheben sind die Änderungen an der Mindestvertragslaufzeit, dem Umzug, der Internetgeschwindigkeit und der Ortungsdienste.

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