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EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung und schafft eine Chance die freiheitliche Gesellschaft zu schützen

Nach langen und vielen Rückschlägen gibt es eindlich einen Tag der Freude.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt!.

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“Der EuGH hat heute eine historische Chance zum Schutz einer freiheitlichen Gesellschaft ergriffen. Mit seiner Entscheidung schiebt er der anlasslosen Massenspeicherung der Kommunikationsdaten von 500 Millionen Menschen in Europa einen Riegel vor. Besonders freut uns, dass der Gerichtshof den EU-Gesetzgeber nicht zur Nachbesserung verpflichtet hat. Damit steht es in der Sternen, ob es überhaupt zu einem neuen Entwurf kommen wird.”, erklärt Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.
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Was schreibt ein CDU Mensch dazu?
das heutige Urteil zur #VDS ist wie ein Feiertag für das organisiertes Verbrechen

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Der EuGH sieht "einen besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten", wie sie in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Europäischen Union verbrieft sind. Die EU habe mit den Vorgaben zur Datenspeicherung die Grenzen überschritten, die zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden müssten, hieß es weiter in der Mitteilung.

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[...] "Damit ist eine neue Situation eingetreten", sagte Maas am Dienstag in Berlin. "Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet." Auch Zwangsgelder drohten nicht mehr.
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Wir wissen alle, dass man von der Einknickpartei SPD nichts halten oder hoffen darf, aber als Bremsblock zur politschen Verlangsamung sind sie ab und an zu gebrauchen.
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Auch könnte bei den Betroffenen der Vorratsdatenspeicherung das Gefühl erzeugt werden, dass ihr Privatleben ständig überwacht wird, meinen die Richter. Schließlich würden die Teilnehmer oder Benutzer nicht über die Vorratsdatenspeicherung und ihre spätere Nutzung informiert.
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Wir können jedoch nicht in Jübeltänze ausbrechen (maximal über ganz kleine), denn natürlich gibt es schwammige Ausdrücke, an denen die Lobbyisten versuchen werden.
Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden und damit die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen gekippt. Die Richtlinie muss nun reformiert und die verdachtlose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mails künftig "auf das absolut Notwendige beschränkt" werden.
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Kurzum, man muss dieses "auf das absolut Notwendige beschränkt" also entsprechend aushöhlen (was für uns bedeutet, genau das müssen wir verteidigen) und schon kann man etwas neues erfinden.
Dennoch, ich bin zufrieden mit dem heutigen Tag :-).

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