[...]
"Dieses Urteil weist für die Freifunker/innen ohne VPN in eine positive Richtung", erklärten die Aktivisten.
Das Amtsgericht stellte zudem fest, dass für freie Funknetze das Providerprivileg gilt: "Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen". Dieser ist laut Gesetz für fremde Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich.
[...]
Freifunker gehen juristisch gegen die Störerhaftung für offene WLANs vor. Am 7. Juli 2014 reichte die Anwältin Beata Hubrig negative Feststellungsklage für Ralf Gerlich und Bianco Veigel gegen die Störerhaftung bei den Berliner Amtsgerichten Neukölln und Lichtenberg ein. Mit einer negativen Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob außergerichtlich Ansprüche aufgrund der Störerhaftung wirklich bestehen.
[...]