Laut golem.de setzen sich die Verbraucherschützer der der Linken, der Grünen und der SPD für ein Gesetzesentwurf ein, dass eine Mindesthaltbarkeit bei Elektronikgeräten von drei Jahren garantiert.
Ich wünsche mir, dass besonders der Blick auf die Software geworden wird. Bei Waschmaschinen etc. ist das noch irrelevant. Dank dem "Internet of Things" wird es aber zunehmend interessanter. Was passiert, wenn die Software nicht mehr aktualisiert wird, sieht man bei den heutigen "Smartphones". Entweder läuft man mit unsicheren Geräten durch die Gegend, oder man kann es nicht mehr richtig nutzen (weil die Apps kaum oder nicht mehr laufen).
Bei großen Geräten wie Waschmaschinen würde ich gerne eine 10 Jahrespflicht sehen. Ich selbst bin noch in einer Welt großgeworden, wo Kühlschränke, TV's, Waschmaschinen, Küchenmixer locker 30 Jahre gehalten haben. Verschleißteile waren einfach zu wechseln. Da sich auch große Firmen mittlerweile nicht mehr um die Erhaltung ihres guten Rufes kümmern und auch hier die magische Hand des Markets versagt, da alles mit Patenten zugewuchert ist, bleibt es am Gesetzgeber kleben. Bei jedem Gerät, was ich wegschmeißen muss, denke ich an die Menschen, die in unserem Elektroschrott leben und sich vergiften.
Wo wir beim Thema Haltbarkeit und Wunschdenken sind, diese Pest "Akku's überall" kann man auch gern zurückfahren. Jedes Gerät hat mittlerweile einen Akku. Das ist im ersten Jahr noch nett, danach sprintet man von Steckdose zu Steckdose. Geräte ohne Akku gibt es entweder nicht, oder kosten mehr (was sich meiner Logik entzieht).
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Überwachungsmethoden werden oft genutzt, um unerwünschtes Verhalten zu verhindern bzw. einzudämmen - und in der Vergangenheit wurde dieses Verhalten dann als strafbar, antisozial oder gefährlich bezeichnet, um klarzumachen, dass es nicht um legitime Verhaltensweisen ginge, die durch die Überwachung geregelt werden sollen.
Eine Äußerung, die während des Verfahrens um das KFZ-Kennzeichen-Scanning in Bayern fiel, zeigt nun, dass dies keineswegs immer der Fall sein muss, sondern dass auch legitime Verhaltensweisen im Fadenkreuz stehen. So stimmte der Landesvertreter Bayern der Tatsache zu, dass es durch das KFZ-Scannen auch dazu kommen könnte, dass Menschen, die sich beispielsweise auf dem Weg zu einer Demonstration befinden, diese doch nicht aufsuchen bzw. sich schon im Vorfeld gegen eine Teilnahme an der Demonstration entscheiden würden. Anders als der Kläger sah der Landesvertreter diesen Effekt aber nicht als schädlich an, sondern vielmehr als eine durchaus eingeplante und auch erwünschte Nebenwirkung des Scannings.
Damit bestätigte er zum einen die abschreckende und verhaltensändernde Wirkung von Überwachungsmaßnahmen auch indirekt noch einmal. Zum anderen machte er aber deutlich, dass die Überwachung auch dazu dienen soll, Menschen bei der Wahrnehmung ihrer grundrechtlich verbrieften Rechte zu beschränken bzw. die Menschen sozusagen zu "dressieren".[...]
Wenigst glauben die von Filz überzogenen Menschen noch, dass Abschreckung mehr Hilft als Aufklärung oder aufweichen der Klassengesellschaft. Quelle
21.11.2013 CDU, CSU und SPD schieben den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland auf die lange Bank. „Die Formulierung im Koalitionsvertrag ist eine Farce und ein Formelkompromiss. Deutschland versteckt sich hinter Russland und den USA. Ein selbstbewusstes Vertreten von deutschen Interessen ist hier nicht mehr zu erkennen“, erklärt Xanthe Hall, IPPNW-Abrüstungsreferentin und Sprecherin der Kampagne „atomwaffenfrei.jetzt“. Wie man es richtig macht, zeigte in dieser Woche das Parlament in den Niederlanden. Es beschloss am 19. November 2013 de facto, die „nukleare Teilhabe“ auslaufen zu lassen.
Da erinnert man sich immer mit "freude" an die lecken Atom-U-Boote die hier und da das Wasser verseuchen.
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Narus’ Software greift dabei nicht die Daten einzelner verdächtiger Personen aus Gründen der Strafverfolgung ab, abgesegnet durch einen richterlichen Beschluss. Vielmehr handelt es sich um "warrantless tapping" – Abhören ohne richterliche Aufsicht. Die Systeme überwachen den kompletten Internetverkehr, der durch ihr System rauscht, also aller Menschen, die daran beteiligt sind, von der Mutter, die mit ihrem Sohn chattet, über den Vorstandschef, der Mails an seine Finanzabteilung verschickt, bis zu der Rechtsanwältin, deren Festnetztelefon über das Internet funktioniert.
Die amerikanischen Gesetze schreiben den Telekom-Konzernen vor, dass sie kooperieren müssen. Das gilt nicht nur für AT&T. Der lokale Konkurrent Verizon verpflichtete nach Recherchen des Geheimdienstexperten James Bamfords bloß eine andere Späh-Technik-Firma namens Verint, die bis vor Kurzem zum IT-Unternehmen Comverse gehörte.
Wie sensibel Firmen wie Verint auf Kritik reagieren, konnte Andy Müller-Maguhn vom deutschen Chaos Computer Club vor Jahren erleben. Er sprach im Mai 2004 auf einer Siemens-Veranstaltung über Sicherheitslücken und erwähnte auch einige konkrete Beispiele. Eines davon war Verint. Müller-Maguhn sagte, die Firma erhalte durch ihre extrem günstigen Dienste massenhaft Zugang zu sensiblen Daten. Die Sorge, die er vor seinem Publikum äußerte, war, dass das Unternehmen Einblick in das persönliche Leben unwissender Kunden erhalte. Was Müller-Maguhn allerdings entgangen war. Direkt vor ihm, in der ersten Reihe, saß Kenneth Minihan, ein ehemaliger Chef der NSA, der später Vorstand von Verint wurde.
Nachdem Müller-Maguhn seinen Vortrag beendet hatte, habe ihm Minihan Antiamerikanismus und Antisemitismus vorgeworfen. Der Deutsche sagt: "Ich wies ihn darauf hin, dass ich lediglich aus öffentlichen Quellen zitiert hätte." Darauf soll Minihan geantwortet haben, dass allein der Besitz dieser Unterlagen seine Ermordung rechtfertigen würde. Auch wenn es sich um NSA-Humor gehandelt haben mag, Müller-Maguhn ist seither nicht mehr in die USA gereist.
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Wie wäre es, wenn wir erst mal dafür sorgen, dass alle Schüler mittagessen und aktuelle, freie Schulbücher haben? Und dass die keine 10 Kilo Schulranzen rumschleppen müssen? Und dass die Lehrer gewisse Mindestanforderungen erfüllen? Dass Schulklos sauber und funktionierend sind? Dass es Aufsichtspersonal in den Pausen und einen Hort nach der Schule gibt? Diese ganzen Vollpfosten verpulvern hier Geld, das nicht da ist, für die Förderung von Industrien, die a) im Ausland liegen und b) unser Geld nicht verdient haben. Zum Kotzen.
Bernanke ist der Chef der Fed, der für deren "Zinsen auf Null und Geld drucken, bis der Drucker qualmt"-Politik verantwortlich ist. Das Ergebnis ist, dass der Markt seiner Selbstreinigungskräfte beraubt ist. Wenn man sich für lau Geld leihen kann, dann kann man als Schrottfirma einfach seinen Untergang beliebig hinauszögern. Ergebnis: Die "Selbstreinigungskräfte" des Marktes versagen, die ganzen Schrottpapiere machen mehr Gewinn als die seriösen Firmen. Sie interviewen da ein paar Investoren, die von "musical chairs" reden, das ist der englische Name für "Reise nach Jerusalem", das Spiel, wo es immer einen Stuhl weniger als Leute gibt und wenn die Musik ausgeht, müssen sich alle hinsetzen und einer kriegt keinen Stuhl und muss ausscheiden. Auf dem Niveau arbeiten die da gerade!
Der ganze Artikel ist so abartig. Man rechnet damit, dass es in den nächsten 36 Monaten zur "finanziellen Geldschmelze komme". Jegliches Gewissen wurde abgelegt und es wird nur so investiert, dass man kurzeitig Gewinn machen kann, gern auch in Firmen die eigentlich Pleite sind, aber auf Grund ihrer Größe und der "null Zins Politik" (nicht für normale Menschen wie ihr von eurer Bank wisst) über Wasser halten können.
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Nachdem der Gesetzesentwurf im März vom Bundestag beschlossen worden war (gulli:News berichtete) setzten viele Oppositionspolitiker und Aktivisten ihre Hoffnungen in den Bundesrat. Durch politischen Druck, Gespräche mit Abgeordneten und bundesweite Proteste versuchten sie, eine Ablehnung des Entwurfs in der Länderkammer des Parlaments herbeizuführen.
Diese Hoffnung bestätigte sich nun aber nicht. In der heutigen Bundesrats-Sitzung wurde der Gesetzesentwurf, wie eine Sprecherin des Bundesrats gegenüber dem Blog netzpolitik.org bestätigte, durchgewunken.
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Bislang waren die Nutzer gezwungen die neuen Richtlinien bei Steam zu akzeptieren, bevor sie den Account und vor allem die darin geführten Spiele* weiter nutzen konnten. Dies beklagte die vzbv, da die Anwender dazu gezwungen wurden, die Änderungen zu akzeptieren. Valve reagierte nun und führt jetzt eine andere Methode ein, um die neuen Nutzungsbedingen einzuführen.
Im Bereich des zweiten Streitpunkts stellt sich Valve jedoch weiterhin auf Stur und sieht keine Anlass dazu, seinen Anwendern den Weiterverkauf von Software* zu ermöglichen. Dabei hat das Unternehmen grundsätzlich das Urteil des Bundesgerichtshof im Rücken, welches die gebundene Software bislang als unproblematisch einstufte. Allerdings lag zum damaligen Zeitpunkt noch nicht das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, welches den Verkauf von gebrauchten Software-Lizenzen grundsätzlich erlaubt und dabei vor allem die Rechte des Herstellers auf den Verkauf der Software begrenzt.
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Ich muss zugeben, dass ich heute das erste Mal vom Verbraucherzentrale Bundesverband lese. Da die Preise durch Steam nicht gesunken sind (zumindest kosten die meisten Spiele Online genau soviel wie im Laden), finde ich diese Kundengängelung eine Dreistigkeit. Man kann sich diesem Wahn nur entziehen, indem man sich von jeglichem Onlinezwang fernhält. Danke für die Klagen vzbv!