Die Europäische Union will das Datenschutzrecht reformieren, das in seiner heutigen Fassung aus dem Jahr 1995 stammt. Dabei soll das bisherige Grundprinzip des Datenschutzrechts beibehalten werden: Erheben, Verarbeiten und Weitergeben von Daten soll nur dann zulässig sein, wenn es entweder mit Zustimmung des Betroffenen geschieht oder per Gesetz erlaubt ist. Europaweit einheitlich soll es nach dem Willen der Kommission alle Datenverarbeitungen innerhalb Europas regeln, auch wenn der Datenverarbeiter nicht selbst in der EU sitzt. Das zielt nicht zuletzt auf Google, Facebook und andere international tätige Konzerne, deren Stammsitz außerhalb der EU liegt.
Die Schlacht um diese EU-Datenschutzreform hat begonnen: Derzeit streiten sich hunderte Lobbyisten mit der EU-Kommission, dem EU-Ministerrat und den EU-Parlamentariern über wesentliche Grundzüge und Details der Reform; Bürgerrechtler warnen bereits vor einem Scheitern der Reform angesichts der Aktivitäten der Industrielobby. Aber auch die Abgeordneten im Europaparlament selbst ringen um ihre Haltung zu dem Richtlinien- und Verordnungs-Entwurf, den EU-Kommissarin Viviane Reding vorgelegt hat: Wie kann Datenschutz wirkungsvoll Menschen schützen, die oft selbst große Mengen Daten über sich Preis geben? Kann es ein digitales "Recht auf Vergessen" geben – oder sollte das Recht auf Auskunft und Löschung ausgebaut werden? Sollten die Bürger ein neues Recht auf Mitnahme ihrer Daten vom Datenverarbeiter bekommen? Und welche Rollen spielen Datenschutzbehörden und Datenschutzbeauftragte der Unternehmen?
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Der Ansatz aus Brüssel klingt einmal wieder vielversprechend. Doch Brüssel hat die letzten Male einfach zu sehr entäuscht, als dass man hoffen darf. Die Lobbyvertreter werden ihre Wünsche und Ziele durchsetzen wollen und zum Schluß kommt ein Gesetzt raus, dass den Bürger mehr nimmt als es ihm gibt.
Letztend Endes werden wieder die gleichen Kühe durchs Dorf getrieben, Kinderpornografie, angebliche milliarden Verlust von Contentanbietern und zu guter Letzte der Terrorismus, alle werden sie dabei sein.
Lobbyisten der Axel Springer AG haben sich im Kanzleramt fünf Monate vor der Bundestagswahl 2009 für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage stark gemacht.
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In der Koalitionsvereinbarung vom Herbst 2009 hatte sich Schwarz-Gelb dann darauf verständigt, das heftig umstrittene neue Leistungsschutzrecht zu schaffen. Auf welchem Weg der Vorstoß in den Koalitionsvertrag gelangte und warum das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf trotz heftigen Gegenwinds verabschiedete, gab Beobachtern immer wieder Rätsel auf. Dass nach der Bundestagswahl mit Eckart von Klaeden ein Bruder des Axel-Springer-Lobbyisten Staatsminister von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde, hatte zu Spekulationen über mögliche familiäre Verstrickungen geführt. Eine Anfrage unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz von Netzpolitik.org hatte das Kanzleramt noch im Dezember 2012 abgewiesen.
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Im Kanzleramt haben der Auskunft nach zudem eine Reihe weiterer Unterredungen mit Vertretern von Pressekonzernen oder Verbänden stattgefunden. Aufgelistet wird Anfang 2010 ein Gespräch Neumanns mit "Spitzenvertretern aus der Zeitschriften- und Zeitungsbranche". Im Juli gleichen Jahres standen der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erneut im Kanzleramt auf der Matte.
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Quelle
Als ich über Weihnachten beim meinen Eltern war, konnte ich kurz auf mdr ein Bericht erhaschen, der mir nachfolgendes berichtet hat.
Bäckermeister Taube hat erfolgreich eine Klage gewonnen. Die Klage bestand darin, dass er Mehrwertsteuer auf Backwaren zahlen sollte, die er der der Tafel spenden wollte.
Dies führte dazu, dass er täglich Backwaren wegschmeißen musste, von denen mehrere Familien hätten sich ernähren können.
"Mit den Backwaren, die ich täglich wegwerfe, könnte ich 40 Familien satt machen", sagt Bäckermeister Nils Taube.
Quelle (Achtung, Link geht auf eine Seite mit Paywall)
Leider findet man sehr wenig über diese gute Tat im Netz. Dennoch möchte ich auch auf diesem Wege dem Bäckermeister meinen Dank ausdrücken. Wir sind eins der reichsten Länder, dass hier Menschen hungern sollen, weil das Finanzamt Steuern auf Spenden eintreiben will finde ich pervers.
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Ich habe noch einen Eintrag über den Sieg gefunden.
Im Kampf gegen die Besteuerung von Brot für die Oschatzer Armen-Tafel zählt der Bäckermeister zu den Gewinnern. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, künftig keine Mehrwertsteuer für gespendete [...]
Quelle (Achtung, auch dieser Link geht auf eine Seite mit Paywall)
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Im heise online vorliegenden Entwurf wird betont, dass die Auskunftspflicht auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird. Dies könnte sich etwa auf Mailboxen oder in der Cloud vorgehaltene Informationen beziehen.
Telecom-Anbieter müssen die erwünschten Daten "unverzüglich und vollständig übermitteln". Über derlei Maßnahmen haben sie gegenüber ihren Kunden sowie Dritten Stillschweigen zu wahren. Provider, die über 100.000 Kunden haben, müssen für die Abwicklung der Anfragen zudem "eine gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten. Dabei sei dafür Sorge zu tragen, dass jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche Fachkraft formal geprüft werde.[...]
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: "Ein neuer Absatz 5 im Paragraf 113 TKG soll eine elektronische Schnittstelle zur Bestandsdatenabfrage einführen. Und ein neuer Paragraf 100j Strafprozessordnung soll den Anspruch auch auf dynamische IP-Adressen ausdehnen, die 'zu einem bestimmten Zeitpunkt' zugewiesen waren. () Zusätzlich zur bisherigen manuellen Abfrage sollen die Telekommunikationsunternehmen gezwungen werden, in eine elektronische Schnittstelle zu investieren, die von zahlreichen Diensten künftig als der 'Quick-Button' gedrückt werden kann. Ohne richterliche Auskunft oder vorheriger Kontrolle () können dann nicht nur 'near time' alle vorhandenen Bestandsdaten im Sinne von 'welchem Kunden gehört eine Rufnummer oder IP-Adresse?', sondern eben auch PUKs für Handys, Passwörter für die Cloud und viele andere schönen Sachen ganz leicht, easy und ohne Kontrolle abgefragt werden."
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Der Schenkelklopfer schlechthin ist ja die Eingrenzung auf "weniger als 100000 Nutzer = kein sicherer Kanal zur Datenübermittlung". Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, da werden dann eure Passwörter und Nutzerdaten unverschlüsselt quer durch das Netz geschickt, weil es die Regierung so will.