Da man "wegen Terrorismus" wohl etwas die Puste ausgeht, probiert man es jetzt über "kann nicht einmal bitte jemand an die Kinder denken"?
Die "Idee" bleibt die selbe, Deep packet inspection um "bösen" Inhalt zu filtern. Wenn man einmal dabei ist, kann man dann natürlich andere böse Sachen, wie systemkritische Berichte o.ä, filtern.
Ich würde mich freuen, wenn der Jugendschutz mehr Prävention betreiben würde. Schulung von Kindern und Eltern. Das ist günstiger (auch wenn ich ein großes "Ohh nein, die schönen Millionen" von der Bitkom höre) und langlebiger - ach ja, und das Grundgesetz muss dafür auch nicht geändert werden (jetzt kommt das "Ohh nein vom Rohlstuhlattentäter und seine Brezelfreunden).
Nach nur kurzer Prüfung einer Strafanzeige des Verfassungsschutzes ermittelt der Generalbundesanwalt gegen die Redaktion von netzpolitik.org. Der Chaos Computer Club (CCC) gratuliert der Redaktion zu dieser seltenen journalistischen Auszeichnung und sichert tatkräftige sowie finanzielle Unterstützung zu. Wir rufen dazu auf, Generalbundesanwalt Harald Range weitere Anlässe für Einschüchterungskampagnen gegen Journalisten zu liefern.
Nur eine ausführliche Verratsdatenspeicherung kann dem Generalbundesanwalt jetzt noch helfen, den Überblick zu behalten:
Welche Journalisten berichten über verfassungsfeindliche Praktiken der Geheimdienste?
Wer äußert sich noch kritisch gegen Überwachungsfetischisten?
Wer hindert V-Männer des Verfassungsschutzes an Aufbau und Unterstützung rechtsradikaler Strukturen?
Wer entfernt Wasserhähne von Großbaustellen?
„Endlich haben wir herausgefunden, wie man Herrn Range aus seiner Lethargie reißt!“, freut sich Dirk Engling, Sprecher des CCC. „Lange dachten wir, der Abfluß von Daten inländischer Bürger und Institutionen kümmere den GBA gar nicht. Nun wurden wir eines Besseren belehrt. Sorgen wir dafür, daß es viel für ihn zu tun gibt!“
Herr Range hat die Chance, in die Geschichte einzugehen. In der Spiegel-Affäre von 1962 betrug die Summe der Hafttage für Journalisten rund 190. Eine schöne Herausforderung, um die niedrige zweistellige Plazierung der Bundesrepublik auf der Rangliste der Pressefreiheit endlich in den soliden dreistelligen Bereich auszubauen.
Der Chaos Computer Club möchte daher die schönsten im Jahr 2015 gegen Journalisten oder ihre Quellen eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Landes- oder Hochverrats mit jeweils einem Freiticket zum nächsten Chaos Communication Congress (32C3) prämieren.
Teilnehmer sind aufgerufen, sich an die Journalisten, den CCC oder Whistleblowing-Plattformen Ihrer Wahl zu wenden. Wir freuen uns auf Einreichungen in den Themenbereichen
Geheimdienste und Massenüberwachung, samt kommerzieller Partnerfirmen,
Verdeckte Ermittlungen und Verbindungspersonen,
Rekonstruktion geschredderter Akten,
Unterstützung und Duldung rechtsradikaler Terroristen,
Diese böse freie Software ... ich wusste es ja schon immer. Mal im Ernst, das bekommt man, wenn man anfängt Informationen und Netze zu filtern "um den Bürger zu schütze".
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Angesichts des erhöhten Datenaufkommens habe das BKA angefangen, mit automatischen Extraktionsprogrammen zu arbeiten. Auf diese Weise könnten polizeiliche Sachbearbeiter Kerninformationen extrahieren, ohne selbst etwa russisch oder arabisch zu können. Aktuell würden auf diese Weise die Sprachen Kurdisch-Sorani und Kinyarwanda mit großem Erfolg in der Terrorbekämpfung eingesetzt. Der computergestützten Auswertung großer fremdsprachiger Datenmengen gehört Ziercke zufolge die Zukunft. Allerdings berge eine solche Technik auch Probleme: "Ist die Nachvollziehbarkeit der intelligenten Datenselektion auch durch Gerichte zu gewährleisten? Werden durch sie die Rechte der Verteidigung eingeschränkt?“
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Aktuell beschrieb Ziercke die Nutzung von Bitcoins und die in TOR-Netzwerken versteckte Silk Road 2.0 als größte Herausforderungen für die Kriminalistik. Während das Auswärtige Amt den TOR-Entwickler Roger Dingledine einlädt und seine Arbeit mitfinanziert, möchte Ziercke die freie Nutzung von TOR-Software am liebsten unter staatliche Melde-Auflagen stellen.
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Das die Mindestspeicherfrist, mal wieder, durchs Dorf getrieben wird war klar. Das nur danach gefragt wurde, ob man die computergestützte Auswerkung nicht rechtlich gültig zulassen könnte, zeigt wieder einmal die Realitätsfremde des Greisen BKA Oberhaupts (aus dem Land, für den das Internet "für alle Neuland ist"). .
Eine Meldepflicht für genutzte Software? Was kommt als nächstes, ein Führerschein für die SSH, oder "OpenVPN nur zwischen 9 und 18 Uhr"?