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web - Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln

[...] Im heise online vorliegenden Entwurf wird betont, dass die Auskunftspflicht auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird. Dies könnte sich etwa auf Mailboxen oder in der Cloud vorgehaltene Informationen beziehen. Telecom-Anbieter müssen die erwünschten Daten "unverzüglich und vollständig übermitteln". Über derlei Maßnahmen haben sie gegenüber ihren Kunden sowie Dritten Stillschweigen zu wahren. Provider, die über 100.000 Kunden haben, müssen für die Abwicklung der Anfragen zudem "eine gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten. Dabei sei dafür Sorge zu tragen, dass jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche Fachkraft formal geprüft werde.[...]
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[...] : "Ein neuer Absatz 5 im Paragraf 113 TKG soll eine elektronische Schnittstelle zur Bestandsdatenabfrage einführen. Und ein neuer Paragraf 100j Strafprozessordnung soll den Anspruch auch auf dynamische IP-Adressen ausdehnen, die 'zu einem bestimmten Zeitpunkt' zugewiesen waren. () Zusätzlich zur bisherigen manuellen Abfrage sollen die Telekommunikationsunternehmen gezwungen werden, in eine elektronische Schnittstelle zu investieren, die von zahlreichen Diensten künftig als der 'Quick-Button' gedrückt werden kann. Ohne richterliche Auskunft oder vorheriger Kontrolle () können dann nicht nur 'near time' alle vorhandenen Bestandsdaten im Sinne von 'welchem Kunden gehört eine Rufnummer oder IP-Adresse?', sondern eben auch PUKs für Handys, Passwörter für die Cloud und viele andere schönen Sachen ganz leicht, easy und ohne Kontrolle abgefragt werden." [...]
Quelle

Der Schenkelklopfer schlechthin ist ja die Eingrenzung auf "weniger als 100000 Nutzer = kein sicherer Kanal zur Datenübermittlung". Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, da werden dann eure Passwörter und Nutzerdaten unverschlüsselt quer durch das Netz geschickt, weil es die Regierung so will.

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