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web - Online-Redakteur muss wegen Aussageverweigerung fünf Tage in Beugehaft

[...] Seit 2011 stocken die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund jedoch, da der Online-Redakteur Rasmus Meyer die Identität seines Nutzers nicht preisgeben will. Als der 33-Jährige von dem strittigen Inhalt erfuhr, löschte er zwar den zugehörigen Beitrag, allerdings ließ er keine straf- beziehungsweise zivilrechtliche Verfolgung des Foren-Nutzers zu. Auch gegenüber den Ermittlungsbehörden schwieg Meyer. Das Amtsgericht beurteilte diese Unterlassung allerdings als unzulässig, da sich der Redakteur nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen könne. Entsprechend verurteilte ihn die Justiz zu 50 Euro Strafe, ersatzweise einen Tag Haft. In einem anderen Beschluss wurden ihm fünf Tage Beugehaft angedroht. Nach Beschwerde des Duisburgers wurden alle getroffenen Entscheidungen nun vom Landgericht bestätigt. [...]
Quelle

Hier sollte man dringend gegenüber stellen, welches Recht wichtiger ist. Beugehaft, allein der Name spricht schon Bände. Wohl gemerkt, der Foreneintrag wurde bereits gelöscht. Sehr geehrter Herr Rasmus Meyer, bitte bleiben sie standhaft. Mit welchen Kanonen hier auf Sie geschossen wird, entspricht nicht dem Denken der Bevölkerung. Für meinen Geschmack könnten ganz andere Menschen für einige Tage in Beugehaft, egal ob sie als Clubpräsident wieder gewählt wurden oder nicht.

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