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Vorratsdatenspeicherung? - Nicht schon wieder!

Der Bundestag hat am Freitag, 16. Oktober 2015 mit den Stimmen von SPD und CDU die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Diese wurde bereits 2010 durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. 2014 hat außerdem der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als nicht vereinbar mit der EU-Grundrechte-Charta verworfen und im September 2015 hat die EU-Kommission den Entwurf wegen unverhältnismäßiger Eingriffe in Grundrechte scharf kritisiert.
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Quelle
Ja, ja, die gehirntoten im Bundestag mal wieder. Der Politikvetterfilz scheint sich doch einiges an steuersubventionierte Gewinn aus der Vorratsdatenspeicherung zu versprechen, anders kann man dieses dauerhafte ignorieren der Bürgerwünsche nicht mehr erklären. Gut, eine Idee kommt noch, man hat - ganz den großen Brüder vom "über den Teichen" folgend - Angst vor der eigenen Bevölkerung.
Zum Glück haben wir Vereine wie den digitalcourage. Sie haben eine Seite erstellt, mit der du ohne viel Aufwand (geht sogar vom Klo aus) gegen die Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungesbeschwerde einreichen kannst. Wenn du dies tust, gibt es eine kostenlose Umarmung von mir obendrauf für lau dazu - ist doch was, oder?.

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