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Web - Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung

Falls mal wieder jemand argumentiert, z.B. bei der Vorratsdatenspeicherung, das würde schon nicht missbraucht werden, ... die könnt ihr ja auf diese Statistik zum Patriot Act hinweisen. Der wurde 15 Mal in "Terrorismusfällen" angewendet (und diese Klassifizierung kommt ja von den mißbrauchenden Behörden, ist also im Zweifelsfall wahrscheinlich auch falsch und das war gar kein Terrorismus), 122 Mal in Betrugsfällen, und 1618 Mal gegen Drogenschmuggler. Und der Patriot Act war ja mit vergleichbarer "gegen die Terroristen!1!!"-Rhetorik eingeführt worden wie bei uns die Vorratsdatenspeicherung.
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Web - ISPs haften nicht für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern

Die Störerhaftung lehnte das Gericht unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Begründung ab, der Provider würde seinen Kunden lediglich den technischen Zugang zum Internet vermitteln. Daraus eine allgemeine "Störerverantwortlichkeit" für rechtswidrige Handlungen der Nutzer abzuleiten, "hätte [...] eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung zur Folge, die [...] in Bezug auf Dritte gerade nicht gerechtfertigt ist". Die Einrichtung von DNS- und IP-Sperren nach Vorstellung der Rechteinhaber kommt nach Auffassung des Kölner Landgerichts auch nicht infrage. Zur Umsetzung solcher Sperren müsste der Provider nämlich den Datenverkehr seiner Kunden untersuchen. Das würde aber in das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis eingreifen. Ein solcher Eingriff ist aber nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig, an der es fehlt.
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Web - Neuer Kompromissvorschlag bei Vorratsdatenspeicherung

Im Dauerstreit um eine Neuauflage verdachtsunabhängiger Protokollierung von Nutzerspuren wollen Teile der CDU/CSU-Fraktion dem liberalen Koalitionspartner weiter entgegenkommen. Der CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger sagte der "Leipziger Volkszeitung" nach einer Klausurtagung von Sicherheitsexperten der Union, dass er sich "eine von sechs auf drei Monate verkürzte Speicherfrist vorstellen könnte". Bisher hatten die Konservativen eine halbjährige Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten als unerlässlich erachtet, um den Anforderungen von Strafverfolgungsbehörden nachzukommen und den EU-Vorgaben Genüge zu tun. Binninger begründete seinen Kompromissvorschlag mit dem Hinweis, dass laut einer Überprüfung der Brüsseler Richtlinie in den Mitgliedsstaaten in 70 Prozent der Fälle in den ersten drei Monaten auf Vorratsdaten zurückgegriffen werde. Ferner bot der Christdemokrat an, den Zugriff auf die Informationshalden an einen abschließenden Straftatenkatalog zu knüpfen und so einzugrenzen. "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung nur für die Bereiche Kinderpornographie, Terrorbekämpfung und schwere Verbrechen wie beispielsweise Mord", meinte Binninger. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zur Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung zur Sammlung von Nutzerspuren aber bereits betont, dass eine Verwendung der sogenannten Verkehrsdaten allein bei schweren Delikten rechtmäßig sei.
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Selbes Spiel wie immer? Erst eine völlig überzogene Forderung stelle, darauf beharren und eine "Alternative" aufzeigen die nur halb so schlimm ist? Jegliche Art der Vorratsdatenspeicherung muss verhindert werden! Immerhin ist die Definition von "Terrorbekämpfung" und "schweren Verbrechen" immer tagesaktuell fluktuierend, besonders bei solch wirtschaftsnahen Politikern.

Web - Wer die Wohnung wechselt, muss demnächst seiner zuständigen Rundfunkbehörde den Grund dafür mitteilen

Eine besonders krasse Bestimmung findet sich in Paragraph 8, Ziffer 5, Satz 2. Wer sich umzugsbedingt bei der zuständigen Rundfunkbehörde abmeldet, hat dabei etliche “Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen”, darunter den “die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt”. ... Wie grimmig ernst es die Ministerpräsidenten meinen, zeigen die Bestimmungen über den Umgang mit Beitragsschuldnern, die sich weigern, die geforderten Auskünfte und Nachweise zu bringen. “Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt”, heißt es in Paragraph 10. Dabei dürfen sie ausdrücklich auch “Dritte” damit beauftragen, Beitragsschuldner zu ermitteln und auszuspähen – in der Praxis wird die berüchtigte GEZ diese Aufgaben übernehmen. Dabei darf sie “ohne Kenntnis des Betroffenen” auch die Daten der Melderegister anzapfen. Für Beitragsschuldner, die hartnäckig nicht mitspielen, ist eine “Geldbuße” in ungenannter Höhe vorgesehen.
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