web - Filesharern in Frankreich könnte Flugverbot drohen
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Es kommt aber noch schlimmer. Einer vorgeschlagenen EU-Richtlinie zufolge, sollen in Zukunft Daten von Fluggästen wie E-Mail-Adressen, Konten- und Kreditkartennummern und auch Essenswünsche bis zu fünf Jahre gespeichert und ebenfalls in einer Datenbank zum Abgleich festgehalten werden. Diese Daten werden dann an Flughäfen von Beamten mit der Datenbank für schwere Straftäter verglichen. Dies würde bedeuten, dass jemand, der wegen illegalem Filesharing verurteilt wurde und damit in der Datenbank für schwere Straftäter gespeichert ist, wie ein Terrorist behandelt wird und unter Umständen keine Flüge mehr antreten darf oder sich am Flughafen zumindest einer intensiven Befragung stellen muss.
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