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web - Filesharern in Frankreich könnte Flugverbot drohen

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Es kommt aber noch schlimmer. Einer vorgeschlagenen EU-Richtlinie zufolge, sollen in Zukunft Daten von Fluggästen wie E-Mail-Adressen, Konten- und Kreditkartennummern und auch Essenswünsche bis zu fünf Jahre gespeichert und ebenfalls in einer Datenbank zum Abgleich festgehalten werden. Diese Daten werden dann an Flughäfen von Beamten mit der Datenbank für schwere Straftäter verglichen. Dies würde bedeuten, dass jemand, der wegen illegalem Filesharing verurteilt wurde und damit in der Datenbank für schwere Straftäter gespeichert ist, wie ein Terrorist behandelt wird und unter Umständen keine Flüge mehr antreten darf oder sich am Flughafen zumindest einer intensiven Befragung stellen muss.
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web - The Pirate Bay: Gründer Peter Sunde ist frei

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Gegenüber Torrentfreak erklärte Sunde, dass er nun an seinem Micro-Payment-Dienst Flattr und seinem verschlüsselten Messenger Heml.is weiterarbeiten werde. Zudem plane er ein Projekt, das Aktivisten dabei helfen soll, finanzielle Mittel zu akquirieren.

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Möge die Macht mit dir sein und du erneut eine Einigkeit mit dir findest.

web - Keine Filesharing-Haftung, wenn Dritte Netzzugang hatten

"Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde."

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