web - Amtsgericht Berlin bestätigt Freifunker in Berlin, dass sie dem Providerprivileg unterliegen
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"Dieses Urteil weist für die Freifunker/innen ohne VPN in eine positive Richtung", erklärten die Aktivisten.
Das Amtsgericht stellte zudem fest, dass für freie Funknetze das Providerprivileg gilt: "Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen". Dieser ist laut Gesetz für fremde Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich.
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Quelle
Endlich mal ein Urteil, dass in die richtige Richtung geht. Schade, dass es "nur" ein Amtsgericht ist, aber wir wollen heute mal nicht meckern :-).
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