web - Freifunker gehen gegen Störerhaftung vor Gericht
Freifunker gehen juristisch gegen die Störerhaftung für offene WLANs vor. Am 7. Juli 2014 reichte die Anwältin Beata Hubrig negative Feststellungsklage für Ralf Gerlich und Bianco Veigel gegen die Störerhaftung bei den Berliner Amtsgerichten Neukölln und Lichtenberg ein. Mit einer negativen Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob außergerichtlich Ansprüche aufgrund der Störerhaftung wirklich bestehen.
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