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web - Wissenschaftlicher Dienst zu TTIP und Kommunen

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Die Argumentation bezieht sich auf vorherige Urteile des Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht von vor 25 Jahren, die damals klärten, ob Kommunalparlamente die eigeen Region zur „Atomwaffenfreien Zone“ erklären könnten. Das durften sie nach Interpretation des Wissenschaftlichen Dienstes nicht und genauso wenig dürften Kommunalparlamente jetzt gegen TTIP sein. Die Frage ist, ob das nicht eine falsche Interpretation ist, weil Entscheidungen von Kommunen durch internationale Freihandelsabkommen wie TISA und TTIP konkret gefährdet sind.
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Quelle

Mal schauen wann der erste Abmahnanwalt durch die Welt schreitet um TTIP-Gegner zu verklagen - es könnte so lustig sein, wäre die Sache nicht so ernst.

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