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web - Onlineredakteur droht Beugehaft

Ein Onlineredakteur des Bewertungsportals Klinikbewertungen.de soll für fünf Tage in Beugehaft. Damit will das Amtsgericht Duisburg die Herausgabe der Daten eines Forennutzers erzwingen. [...] Der zuständige Richter habe ihm mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft auf die zügige Herausgabe der Nutzerdaten bestehe, erzählte der Onlineredakteur, der anonym bleiben will, Golem.de. Anfang des Monats sei er von zwei Polizeibeamten zu einer weiteren Vernehmung abgeholt worden. Da er abermals die Nutzerdaten nicht herausgegeben habe, habe der Richter eine fünftägige Beugehaft verhängt. Den Vollstreckungstermin kenne er nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat nach Angaben des Redakteurs bisher nicht entschieden, ob es die Verfassungsbeschwerde (Az: 1 BvR 2709/12) annimmt. Allerdings hätte sie auch keine aufschiebende Wirkung für die Beugehaft. Der Redakteur ist weiter entschlossen, die Nutzerdaten nicht herauszugeben. Grund für den Rechtsstreit ist die schlechte Bewertung einer Therapeutin der Rehaklinik Bad Hamm in Nordrhein-Westfalen auf Klinikbewertungen.de. Sie beanstandete eine Passage eines anonymen Forennutzers, die sie als beleidigend empfand. Der Redakteur löschte diese wenige Stunden, nachdem er darauf aufmerksam gemacht geworden war. Dennoch erstattete die Frau Anzeige wegen "übler Nachrede". Der Redakteur wurde als Zeuge vernommen und sollte dabei die Informationen des Forennutzers preisgeben. [...]
Quelle

Beim lesen dieses Artikels ist mir der Name "Beugehaft" erst einmal so richtig bewusst geworden. Was für ein netter Name. Zum eigentlichen Thema kann man eher fasslungslos den Kopf schütteln. Warum steckt die Klägerin eine solche Energie in diese Klage? Der Beitrag wurde gelöscht und damit alles getan, was machbar war. Bei solch schneller Gefängnisgewährung möchte ich in unserem Land kein Journalist sein :-O.