web - Auswertung privater Chatprotokolle auf einem dienstlichen Rechner
[...] LAG Hamm: Auswertung privater Chatprotokolle auf dienstlichem Rechner zulässig [...] In einem höchst bemerkenswerten Urteil aus Juli 2012 hat sich mit dem LAG Hamm (LAG Hamm v. 10.07.2012 – 14 Sa 1711/10; Revisionsverfahren beim BAG derzeit unter dem Az.: 2 AZR 743/12 anhängig.) – soweit ersichtlich – erstmalig ein deutsches Gericht umfassend zur Problematik der gerichtsverwertbaren Auswertung von Inhaltsdaten sogenannter Instant-Messaging Programme („Chats“) geäußert1. Im Ergebnis hat das Gericht dabei dem Arbeitgeber sehr weitgehende Befugnisse hinsichtlich der Durchsuchung und Auswertung von Protokolldateien aus Chats seiner Mitarbeiter eingeräumt. Das Urteil ist aber auch deshalb hoch interessant, da die Thematik der Überwachung und Auswertung von Chatdaten in der rechtswissenschaftlichen Literatur bislang eher stiefmütterlich behandelt worden ist. Nunmehr dürfte auf Seiten der betroffenen Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie der mit Datenauswertungen befassten Beratungsunternehmen hinsichtlich dieser und ähnlicher Fälle eine deutlich größere Rechtssicherheit in Bezug auf datenschutzrechtliche Aspekte und die Frage der Gerichtsverwertbarkeit solcher Protokolldateien bestehen. [...] Des Weiteren dürften die aufgestellten Grundsätze in weiten Teilen auf die Durchsuchung von E-Mail-Postfächern zu übertragen sein, da das Gericht die technischen Vorgänge letztendlich für vergleichbar hält. Begrüßenswert ist ebenfalls, dass das Gericht sich noch einmal klarstellend zur Problematik der Reichweite des Fernmeldegeheimnisses bei der elektronischen Übermittlung von Informationen äußert. Abzuwarten bleibt allerdings, ob sich das Bundesarbeitsgericht in dem Revisionsverfahren der Argumentation des LAG anschließen wird. [...]Quelle Gefunden auf blog.fefe.de
Schwarze Zeiten und ein Hoch auf entfernte Systeme. Eine Frage an die Rechtswissenschaftler, darf der Arbeitgeber auch meine private Schublade durchsuchen?
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