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web - Eltern haften nicht für Raubkopien ihrer Kinder (BGH)

Eltern müssen nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder haften. Das gilt zumindest dann, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden und damit die Schadensersatzklage von vier Musikunternehmen zurückgewiesen. Nach Ansicht des BGH genügten Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein „normal entwickeltes“ 13 Jahre altes Kind schon dadurch, dass sie es über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrten. „Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder den Zugang zum Internet teilweise zu sperren, besteht grundsätzlich nicht“, stellten die Richter klar. Dazu seien sie erst bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Internetnutzung verpflichtet (Az.: : I ZR 74/12). [...]
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Ich muss das erst einmal verdauen. Wunder gibt es ja immer wieder, aber heute hätte ich nicht damit gerechnet. Danke an all die, die dafür gekämpft haben!

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