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zf-rest - error "title":"Not Found","status":404,"detail":"Entity not found."

I configured the routes as well as the other parts pretty well.
An important step to solving the issue was adding the following configuration section into my project "local.php".


    //this is possible overwritten by the zf-rest module
    'view-manager' => array(
        'display_exceptions' => true,
        'display_not_found_reason' => true
    )

After that, I got back an response with the following content:
{"type":"http://www.w3.org/Protocols/rfc2616/rfc2616-sec10.html","title":"Not Found","status":404,"detail":"Entity not found."

After adding a lot of debugging statements in the "ZF\Rest\RestController" (search for "Entity not found." ;-)), started understanding the issue.
The answer is pretty clear after all. Whenever you listen on a GET HTTP Method with your listener, you have to return an array with the configured "route_identifier_name" (the entity identifier), otherwise the controller as well as the HAL post processor is not able to successful build the response.

web - Energiewende: Atomkonzerne pochen in Karlsruhe auf Milliarden-Schadenersatz

Die großen Energiekonzerne haben vor dem Bundesverfassungsgericht ihren Anspruch auf Schadensersatz in Milliardenhöhe für den deutschen Atomausstieg untermauert. Die Lasten dieser politischen Entscheidung müssten solidarisch von der gesamten Gesellschaft getragen werden, forderte Eon-Vorstandschef Johannes Teyssen am Dienstag in Karlsruhe zum Auftakt der zweitägigen Verhandlung. "Es geht am Ende um eine faire Entschädigung."
[...]

Quelle

Und dazu passend ein paar Kommentare:

Alle möglicherweise zugesprochenen Schadenersatzzahlungen fließen komplett in die Rücklagen für Rückbau, Endlagerung,...
Schließlich erwarten die Stromerzeuger ja, dass die Gesellschaft auch einspringen soll, wenn die Energiekonzerne mit ihren Rücklagen für den selbstverursachten Schaden nicht auskommen.
Perfekt wäre der Deal dann, wenn damit weitere Forderungen gegen "die Gesellschaft" auch für den Rückbau und die Endlagerung hinfällig werden.

Nachdem sich die Konzerne Jahrzehnte die Taschen gefüllt haben dürfen wir nämlich die ganzen Kosten übernehmen.

Bis denne.

Quelle

Dabei ist die Rechtslage nämlich seit jeher ziemlich klar: Wer ein AKW errichtet, kann es für die Dauer der Betriebsgenehmigung betreiben, muss es hinterher aber auf eigene Kosten wieder zurückbauen, und zwar komplett bis zum Status "grüne Wiese".

Bei erwarteten Betriebszeiten von mehreren Jahrzehnten war dieser Pferdefuß jenseits des Planungshorizontes der Unternehmen, die die AKW errichtet und betrieben haben. Es war aber ihre Pflicht, aus den Gewinnen Rückstellungen für den späteren Rückbau zu bilden. (Meines Wissens ist das auch geschehen.)

Und jetzt, da es bald soweit ist, gehen die Unternehmen zum Staat und sagen, der Rückbau ist zu teuer, verhandelt doch mal mit uns, wieviel davon ihr übernehmt. Gar nichts davon sollten wir übernehmen! Das war von Anfang an Teil des Deals, dass diese Kosten beim Betreiber bleiben. Sonst kann der Staat ja auch gleich hingehen und Mercedes den Stahl für die Autos bezahlen, weil der ja so teuer ist (ist er im Moment nicht, aber davon mal abgesehen).

Das gesparte Geld kann man dann in die Zahlung etwaiger aus Betreibersicht erfolgreicher Gerichtsurteile wegen der beschriebenen Schadenersatzforderungen stecken. Das ist besser, als sich außergerichtlich zu einigen. Auf außergerichtliche Einigungen werden diese Unternehmen nämlich nur eingehen, wenn sie davon ausgehen können, dadurch am Ende noch mehr Geld vom Staat zu erhalten. Die verschenken doch nichts, und auf diesem Niveau dürften die Verfahrenskosten nicht ausschlaggebend dafür sein, dass man sich gütlich einigt.

Quelle

Können wir das nicht mit den Endlagerkosten verrechnen?
Das wäre doch nur fair, oder? So ein Endlager will natürlich auch nicht nur gebaut werden, sondern es sollten vielleicht auch Rücklagen gebildet werden, falls doch etwas schiefgeht.

Quelle

Auch wenn ich für einen Umstieg auf regenerative Energien bin: Dieser Ausstieg von Ausstieg vom Ausstieg war nur noch PEINLICH.

Wenn durch Gesetzesänderungen bereits getätigte Investitionen über Nacht wertlos werden, ist das ein verbotenes rückwirkendes Gesetz. Das Rechtssystem lebt vom Vertrauen darauf, das Gesetze nicht willkürlich geändert werden, deshalb müssen bei solchen Gesetzen angemessene Übergangsfristen und/oder Ersatzleistungen berücksichtigt werden.

Das wurde in diesem ganzen Hickhack NICHT gemacht. Vom Grunde her sind die Klagen also berechtigt.

Aber jetzt zur Höhe! Und da sind diese Klagen die selbige! Der langfristige Ausstieg aus der Kernenergie war doch schon längst verhandelt und beschlossen! Und zwar langfristig genug, das aus den (zugegeben großen) Investitionen für die AKWs eine ausreichende Rendite wieder zurückkam.

Und haben die Energiekonzerne etwa dagegen geklagt, als ihnen mit dem "Ausstieg vom Ausstieg" die Lizenz zum weiteren Gelddrucken ohne neue Investitionen wieder erteilt wurde? Wo waren da die Beschwerden? Ochnöö, das wird ja gerne mitgenommen.

IMHO besteht tatsächlich ein Anspruch auf Schadensersatz - für die Investitionen, die NACH dem Ausstieg vom Ausstieg getätigt wurde, denn nur für diesen Zeitraum gab es die Möglichkeit, das die AKWs nicht ausgemustert würden.

Und auch da nur für tatsächliche Investitionen in eine mögliche Zukunft. Also größere Upgrades in hinsicht auf eine viel längere Laufzeit. NICHT DAZU zählen "Investitionen", die eigentlich nur Wartung und turnusgemässer Ersatz von Komponenten sind.

Das mag vielleicht das eine oder andere Milliönchen gewesen sein, denn so einen Satz neuer Brennstäbe schafft man sich ja nicht an wenn das Kraftwerk in den nächsten Jahren abgeschaltet wird. Aber wahrscheinlich war doch die größte richtige Investition in diesem Zeitraum ein Satz neuer Datumsstempel, die Jahreszahlen über 2020 hinaus drucken können!

tldr;
Ja, es könnte durch das gesetz von 2011 ein einklagbarer Schaden entstanden sein, fairneshalber muss der aber den (aus genauso rückwirkenden Gesetzen entstandenen) Gewinn seit 2010 verrechnet werden.Gewinnen

Quelle

web - TOP! Nach Glyphosat verbannt Hornbach auch bienengefährdende Stoffe!

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HORNBACH hatte sich im Juni 2015 entschieden, in einem ersten Schritt sämtliche hochkonzentrierte Mittel aus dem Sortiment zu nehmen, um eventuelle Gefahren aus einem fehlerhaften Gebrauch zu vermeiden. Im engen Dialog mit Lieferanten und Herstellern wurden jetzt in einem zweiten Schritt sämtliche glyphosathaltigen Mittel – auch Mischprodukte – ausgelistet und alternative Produkte aufgenommen. Über deren Wirkungsweise und Anwendung werden die Kunden ausführlich informiert. dies gab der Konzern aktuell bekannt.
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Quelle
Dazu passend zu empfehlend ist die Seite monsanto-tribunald.org.

web - Finanzdaten sollen für die Rasterfahndung eingesetzt werden, Europol möchte lieber gleich alle Daten

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Telekommunikationsdaten werden bei den Anbietern auf Vorrat gesammelt und auf Anfrage an die Behörden herausgegeben. Ähnlich verhält es sich mit den Finanzdaten, die bei Banken und Kreditinstituten auf Vorrat gespeichert werden. Im Rahmen von Ermittlungen werden sie genutzt, um etwa Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzuspüren.
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Finanzermittlungen sollen aber nicht nur rückwirkend ("reaktiv") erfolgen, sondern laut der Studie "in allen Stadien strafrechtlicher Ermittlungen und juristischer Verfolgung eingesetzt werden. Die Rede ist von "proaktiver Identifizierung" krimineller Netzwerke, auch wenn diese noch gar keine konkreten Straftaten begangen haben. Diese Vorverlagerung der Kriminalitätsbekämpfung ist in Deutschland als Gefahrenabwehr bekannt, im englischen Sprachraum wird hierfür der Begriff "aufklärungsbasiert" ("intelligence-led") benutzt. Die dabei anfallenden Erkenntnisse könnten als Anstoß ("trigger") für weitere Ermittlungen dienen.
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Ermittler der Polizeibehörde Europol sollen einfacher auch an Daten von Firmen wie Facebook, Google oder Twitter gelangen. Die Innen- und Justizminister der EU haben dazu auf ihrem Treffen am Donnerstag in Brüssel einen Verordnungsentwurf angenommen. Darauf hatten sich zuvor Vertreter der Mitgliedsstaaten mit Verhandlungsführern des EU-Parlaments und der Kommission verständigt.
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