web - Hallo, Vorratsdatenspeicherung, (un)schön, dass du so schnell vorbeikommst
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Das (insbesondere als Sanktionsmittel für Jugendliche vorgesehene) Fahrverbot für Delikte, die nichts mit der Verkehrstauglichkeit zu tun haben, hat bereits für Kritik gesorgt, doch der Vertrag enthält noch viel mehr, was in den nächsten Tagen voraussichtlich zu Unmutsbekundungen führen wird. Beispielsweise das klare Bekenntnis zum Christentum, verbunden mit der Ankündigung, man werde an der Kirchensteuer festhalten, weil "diese den Kirchen Planungssicherheit gebe". Und die Ankündigung, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Zwar wurde aus Beruhigungszwecken auf einen genauen Termin verzichtet - doch es heißt nicht, dass etwas nicht angestrebt wird. Vielmehr wird betont, dass die Richtlinie zur VDS umgesetzt werden soll:
Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen. Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken.
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