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Wann kommt eine Open Source Lizenz die militärische Nutzung ausschließt

[...] Aber das ist auch nicht der Punkt. Ich will das nicht haben, damit ich die Dienste verklagen kann. [...] Ich will denen nicht helfen bei ihrem Tun, auch nicht indirekt. Das ist eine moralische Sache für mich als Softwareautor. [...]

Quelle

Dem kann man sich nur anschließen. Mir wäre freie Softwarelizenz mit expliziten "No Go Areas" für die Verwendung deutlich lieber. Dank des Hackerparagraphen" wird den Softwareentwicklern von Rechtswegen eine Sorgfaltspflicht auferlegt, dieser Pflicht gegenüber des eigenen Gewissens sollte man sich selbst dringend bewusst werden.

web - Chaos Computer Club erstattet Strafanzeige gegen die Bundesregierung

Der Chaos Computer Club (CCC) hat zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V. am Montag Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Sie richtet sich unter anderem gegen die Bundesregierung, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Militärischen Abschirmdienstes und Bundesamtes für Verfassungsschutz. US-amerikanischen, britischen und deutschen Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, dem Bundesminister des Inneren sowie der Bundeskanzlerin werden verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ vorgeworfen.

Nach Monaten immer neuer Veröffentlichungen aus den Snowden-Dokumenten über massenhafte geheimdienstliche Überwachung und offensive Angriffe auf informationstechnische Systeme besteht längst Gewißheit darüber, daß durch in- und ausländische Geheimdienste gegen hiesige Strafgesetze verstoßen wurde. Mit der Strafanzeige gegen die Bundesregierung sollen daher endlich die überfälligen Ermittlungen des Generalbundeswanwalts angestoßen werden. Der CCC ist überzeugt, daß die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben.

Dies ist strafbar gemäß § 99 StGB (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), §§ 201 ff. StGB (Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und § 258 StGB (Strafvereitelung) und muß, gegebenenfalls mit weiteren Straftatbeständen, vom Generalbundesanwalt verfolgt werden.

"Jeder Bundesbürger ist von der massenhaften geheimdienstlichen Ausforschung seiner Kommunikationsdaten betroffen. Dagegen schützen ihn allerdings unsere Gesetze und bedrohen diejenigen mit Strafe, die eine solche Ausforschung zu verantworten haben. Entsprechend sind Ermittlungen des Generalbundesanwalts geboten, gar eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Es ist bedauerlich, daß gegen die Verantwortlichen und die Umstände ihrer Straftaten nicht längst ermittelt wurde", sagt Dr. Julius Mittenzwei, Jurist und langjähriges Mitglied des CCC.

Es ist nicht akzeptabel, daß die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben, obwohl das Ausspähen vor aller Augen geschieht, etwa im sog. Dagger-Komplex und auf den August-Euler-Flugplatz bei Griesheim. Zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V., digitalcourage e. V. und weiteren Einzelpersonen wollen wir durch die Ermittlungen mehr Informationen über die strafbaren Aktivitäten in- und ausländischer Geheimdienste ans Licht der Öffentlichkeit bringen und mit Hilfe der Behörden die Straftäter zur Strecke bringen.

Wir fordern außerdem in der Strafanzeige, daß Edward Snowden als sachverständiger Zeuge geladen wird, selbstverständlich mit freiem Geleit sowie wirksamen Schutz vor Auslieferung an die USA.

Wir möchten aber nicht nur den Generalbundesanwalt dazu bewegen, endlich Ermittlungen aufzunehmen, sondern auch dazu auffordern, sich zu engagieren und ebenfalls Strafanzeige zu erstatten. Der Text der Strafanzeige wird auf Nachfrage gern übermittelt.

Kontakt:

H.-Eberhard Schultz und Claus Förster, Rechtsanwälte

Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Telefon: 030 43725026, Fax: 030 43725027, cf(at)cfoerster.de

Links:

Internationale Liga für Menschenrechte e. V.: http://ilmr.de/

www.menschenrechtsanwalt.de

www.racf.de


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Dankeschön!

web - Krebserregende Gifte in Ohrhörern, Tastaturen und Mäusen

[...] Das ist das Ergebnis einer von c't in Auftrag gegebenen chemischen Analyse von 28 Produkten. [...]

[...] In einer Tastatur fanden sich sage und schreibe 534 mg/kg PAK. Das übersteigt den PAK-Grenzwert, der 2015 in Kraft tritt, um ein Vielfaches.

[...]

Zwar wahrscheinlich nicht krebserregend, dafür aber schädlich für die Fruchtbarkeit ist der PVC-Weichmacher DEHP, für den es längst unbedenklichere Alternativen gibt. DEHP fand c't in 11 von 28 getesteten Produkten – in einer Konzentration von bis zu 145.000 mg/kg. In Kinderspielzeug ist er ab 1000 mg/kg verboten.

[...]



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Da soll mir noch einer mal ins Gesicht sagen "wir brauchen keine strengen Kontrollen (und Strafen!), der Markt regelt das von alleine.

Tool to test flash memory devices (usb stick, sd card)

So, i bought a usb stick for damn low price. I assumed it won't have the size but anyway, the price was low, i had some money in the pocket so i tried this delicious fruit of joy and fun.

As expected, the size doesn't fit and i can not format the stick without any errors. So i searched for a tool to test this sort of devices. After a while i found f3.

Whats the real size of my memory stick you going to ask? Well, i will keep this as a secret and won't try something like this again ;-).