web - Die beabsichtigte Einschränkung des Versammlungsrechts durch das Abgeordnetenhaus von Berlin ist fahrlässig
Am Donnerstag, 22.11.2012, berät das Abgeordnetenhaus von Berlin über einen Gesetzentwurf der Senatsinnenverwaltung „über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ (Drucksache 17/0642). [...] Es handelt sich also um die Ermächtigung der Polizei, nach eigenem Gutdünken Versammlungen per Video und Bild zu überwachen. Nur zum Schein wird in der Begründung auf die hohe Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit verwiesen. Tatsächlich wird es in einem grundlegenden Element außer Kraft gesetzt. [...] Der Senat von Berlin täuscht vor, es handele sich um eine Gesetzeslücke, die nun zu schließen sei. Tatsächlich bereitet er jedoch eine fahrlässige Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und eine Gefährdung demokratischer Teilhabe vor. - Die nun produzierte Hektik im Eingriff in das Versammlungsrecht ist überflüssig und demokratiewidrig. - Gerade große Versammlungen verlaufen erfahrungsgemäß friedlich und dürfen nicht anlasslos überwacht werden. - Aufgrund der modernen technischen Möglichkeiten ist die Individualisierung von Personen auch bei sogenannten Übersichtsaufnahmen von Dächern, Hubschraubern oder Kamerawagen mit hydraulischen Mästen jederzeit möglich. Die Fotos können gegebenenfalls vergrößert werden. - Die Bürger haben keinerlei Möglichkeiten, die Überwachungen rechtlich zu überprüfen, da die genehmigenden Begriffe – Größe oder Unübersichtlichkeit - völlig unbestimmt sind. Sie müssen von einer dauernden staatlichen Überwachung ausgehen. [...]Quelle
Der ganze Artikel versetzt einem in depressive Gänsehautstimmung und ich erinnere mich immer arg schnell an Berichte über russische Demos, wo Teilnehmer anschließend "zufällig" Besuch von der Polizei bekommen haben. Einfach gefragt, wenn unsere politische Führungselite der Inschrift des Reichtagsgebäudes nachkommen, wovor haben sie solche Angst?
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