web - Auf Cryptome ist ein Foliensatz über "Computer-Forensik für Strafverfolger" aufgetaucht
Auf Cryptome ist ein Foliensatz über "Computer-Forensik für Strafverfolger" aufgetaucht. Ab Seite 15 wird es spannend, da geht es um Hintertüren:
- Currently available for major encryption software — Microsoft Bitlocker, FileVault, BestCrypt, TrueCrypt, etc.
- Currently implemented by major cloud storage provider to comply with NCMEC requirements
Und besonders spannend sind die nächsten Folien, die sich mit der Legalität von sowas beschäftigt. Da schreiben sie dann, dass man den Einsatz von Hintertüren ja nicht nachweisen könne, die Hersteller gesetzlich zum Stillschweigen verpflichtet seien, und daher könne die Verteidigung im Strafprozess ihre Existenz oder Einsatz nicht nachweisen. In den USA gibt es eine Doktrin, dass illegal erlangte Beweise vor Gericht nicht zulässig sind. Die könne so umgangen werden.
Und ein besonderes Schmankerl dann auf Seite 17, über den Zugriff auf Hintertüren im Auftrag von ausländischen Strafverfolgungsbehörden:
- If a foreign LEA colleague requests backdoor access via your department, please ensure it is only for illegal pornography content, not:
- content that has political or commercial interest
- content that are of personal interest
- content that can be used to prosecure a US citizen
Was die da genau für Hintertüren haben wollen, wird zu klären sein. Da die da diverse Themen zusammenwerfen, bin ich nicht überzeugt, dass die wissen, wovon sie reden. Das hat irgendein Sherriff-Office geschrieben, den Foliensatz.
Quelle
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