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web - Nach Strafanzeige gegen netzpolitik.org: CCC lobt Preis für Verratsdatenspeicherung aus

Nach nur kurzer Prüfung einer Strafanzeige des Verfassungsschutzes ermittelt der Generalbundesanwalt gegen die Redaktion von netzpolitik.org. Der Chaos Computer Club (CCC) gratuliert der Redaktion zu dieser seltenen journalistischen Auszeichnung und sichert tatkräftige sowie finanzielle Unterstützung zu. Wir rufen dazu auf, Generalbundesanwalt Harald Range weitere Anlässe für Einschüchterungskampagnen gegen Journalisten zu liefern.

Nur eine ausführliche Verratsdatenspeicherung kann dem Generalbundesanwalt jetzt noch helfen, den Überblick zu behalten:

  • Welche Journalisten berichten über verfassungsfeindliche Praktiken der Geheimdienste?
  • Wer äußert sich noch kritisch gegen Überwachungsfetischisten?
  • Wer hindert V-Männer des Verfassungsschutzes an Aufbau und Unterstützung rechtsradikaler Strukturen?
  • Wer entfernt Wasserhähne von Großbaustellen?

„Endlich haben wir herausgefunden, wie man Herrn Range aus seiner Lethargie reißt!“, freut sich Dirk Engling, Sprecher des CCC. „Lange dachten wir, der Abfluß von Daten inländischer Bürger und Institutionen kümmere den GBA gar nicht. Nun wurden wir eines Besseren belehrt. Sorgen wir dafür, daß es viel für ihn zu tun gibt!“

Herr Range hat die Chance, in die Geschichte einzugehen. In der Spiegel-Affäre von 1962 betrug die Summe der Hafttage für Journalisten rund 190. Eine schöne Herausforderung, um die niedrige zweistellige Plazierung der Bundesrepublik auf der Rangliste der Pressefreiheit endlich in den soliden dreistelligen Bereich auszubauen.

Der Chaos Computer Club möchte daher die schönsten im Jahr 2015 gegen Journalisten oder ihre Quellen eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Landes- oder Hochverrats mit jeweils einem Freiticket zum nächsten Chaos Communication Congress (32C3) prämieren.

Teilnehmer sind aufgerufen, sich an die Journalisten, den CCC oder Whistleblowing-Plattformen Ihrer Wahl zu wenden. Wir freuen uns auf Einreichungen in den Themenbereichen

  1. Geheimdienste und Massenüberwachung, samt kommerzieller Partnerfirmen,
  2. Verdeckte Ermittlungen und Verbindungspersonen,
  3. Rekonstruktion geschredderter Akten,
  4. Unterstützung und Duldung rechtsradikaler Terroristen,
  5. Überwachungsvorgänge mißliebiger Oppositionsparteien.

Ein Sonderpreis wird für alle Veröffentlichungen ausgelobt, die den GBA dazu bewegen, in der seit Frühjahr 2014 verschleppten Strafanzeige gegen ausländische und inländische Geheimdienste sowie die Bundesregierung aktiv zu werden.

Quelle
Danke für diese Worte!

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