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web - Positivliste, Meistbegünstigtenklausel und vorläufige Anwendung

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Zu den wichtigsten Zielen von Freihandelsabkommen zählt der immer wieder erwähnte Abbau von Regulierungen und die dadurch mögliche Erleichterung des globalen Handels. Wer jedoch genauer hinschaut, entdeckt, dass keinesfalls auf Regulierungen verzichtet werden soll, welche kapitalkräftige Investoren begünstigen und kleine und mittlere Unternehmen sowie die Beschäftigten dieser Unternehmen, die Zivilgesellschaft und die kleineren Staaten eher benachteiligen. Man will durch die Freihandelsabkommen das höchste Liberalisierungs- und Investitionsschutzniveau erreichen. Wer diese Prioritäten kennt, kann auch die einzelnen Maßnahmen besser einordnen und ihre Folgen leichter nachvollziehen.
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Diese Klausel legt fest, dass einmal erfolgte Privatisierungen nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen, auch wenn sich in der Praxis zeigen sollte, dass die Privatisierung letztlich zu einem Desaster führte. Bekannte Beispiele für ein Scheitern der Privatisierung sind das britische Eisenbahnnetz und in Deutschland die Bundesdruckerei oder die Kleiderkammer der Bundeswehr.
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