web - Die Bundesnetzagentur lässt den Routerzwang zu, weil ein Gesetz über Funkanlagen dies ermöglicht. Eine parlamentarische Nachfrage will wissen, warum das eigentlich so ist.
Eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke geht einem möglichen Zusammenhang zwischen Routerzwang und Drosselung bei der Deutschen Telekom nach. Darin fragt (PDF) die Partei: "Sind nach Auffassung der Bundesregierung Zwangsrouter erforderlich, um für die von der Telekom angekündigte Internetdrosselung eine Volumenmessung direkt über Router des Nutzers vorzunehmen?" Die Telekom lässt ihren Kunden derzeit Wahlfreiheit bei Routern, doch nach Gesetzeslage dürfen Internet Service Provider ihre Kunden daran hindern, eigene Router einzusetzen. Das ging aus einem Schreiben vom Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hervor. Der Routerzwang wird durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht, die im Router voreingestellt sind oder vom Betreiber fernkonfiguriert werden. [...]Quelle
Solche Fragen kommen scheinbar immer nur aus dem linken Lager. Dennoch die Frage warum die PR-Maschine aus dem rosaroten Lager genau jetzt mit so etwas ankommt. Etwaig denkt man sich, dass es nicht viel schlimmer kommen kann. Für uns Nutzer gilt hier weiterhin der Versuch zu reagieren und den entsprechenden ISPs den Rücken zukehren. Nur wenn man schnell reagiert, hält dies die restlichen Marktteilnehmer davon ab, auf ähnliche Ideen zu kommen.
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