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web - Schufa will Daten in sozialen Netzwerken nutzen

Die Schufa will soziale Netzwerke als Datenquelle zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit nutzen. Wie das Radioprogramm NDR Info berichtet, lässt die Auskunftei dafür am Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam (HPI) Projektvorschläge entwickeln. Herangezogen werden könnten die Kontakte von Facebook-Mitgliedern, um Zusammenhänge mit der Kreditwürdigkeit der Verbraucher zu finden. Texte könnten analysiert werden, um "ein aktuelles Meinungsbild zu einer Person zu ermitteln". Untersucht werden könnte auch, wie die Schufa über eigene Facebook-Profile oder Twitter-Accounts verdeckt an "Adressen und insbesondere Adressänderungen" anderer Nutzer gelangen kann. Ebenso werde überlegt, Personen öffentlichen Interesses, Verbraucherschützer und Journalisten automatisch zu identifizieren. NDR Info liegen nach eigenen Angaben Dokumente vor, in denen die Pläne geschildert werden. Daraus gehe hervor, dass mit den Daten ein Pool entstehen solle, "der von der Schufa für existierende und künftige Produkte und Services eingesetzt werden kann". Daten aus Netzwerken wie Xing oder LinkedIn, aus Personensuchmaschinene oder Geodatendiensten können mit Schufa-eigenen Verbraucherdaten verknüpft und bewertet werden.
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Und da es gedankenverlorene Hackfressenbuch Nutzer gibt, die Namen und Daten von Dritten in die Werbedatenbank einpflegen, müssen sich auch bald nicht Hackfressenbuch Nutzer wegen eines schlechten "sozialen Umfelds" rechtfertigen. Ach nein, man muss sich ja nicht rechtfertigen, weil man gar nicht zu sehen bekommt, warum der eigene Score auf einmal runter gegangen ist (am Ende gar nur, weil man eine Kreditwerbung angezeig bekommen hat). Auf diese Idee sind mit Sicherheit wieder unsere marktfreien Köpfe gekommen und wir wissen wie agil unsere Politik darauf reagieren wird.

Web - Über 250.000 Ortungsimpulse durch die Verfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010

Jetzt hat das Innenministerium Nordrhein-Westfalens Zahlen vorgelegt. Demnach erhielten im größten deutschen Bundesland 2.644 Anschlussinhaber insgesamt 255.784 "Ortungsimpulse", um ihren Aufenthaltsort bestimmen zu können. Die Verdächtigen und ihre Kontaktpersonen waren hierfür in 778 Ermittlungsverfahren geführt. Für den "Ortungsimpuls" nutzen die Polizeibehörden eine eigene Software und sogenannte "SMS-Server". [...] Über eine für den Besitzer unsichtbare Nachricht kann die Funkzelle lokalisiert werden, in der sich ein Gerät befindet. Die Telefone suchen sich stets jene Funkzelle zum Verbindungsaufbau, die das stärkste Signal sendet. Auch in einer Großstadt lassen sich darüber Rückschlüsse auf den genauen Aufenthaltsort von Besitzern der Mobilfunkgeräte ziehen: Hamburg wird etwa von mehreren Tausend Funkzellen abgedeckt. Die Verfolgungsbehörden behelfen sich mit einem Trick, indem sie per "Stiller SMS" einen Kommunikationsvorgang lediglich simulieren. Laut Landesregierung handele es sich hierbei juristisch betrachtet nicht um eine Nachricht mit "kommunikativen Inhalten". Praktisch: Denn daher würde der Vorgang nicht den Schutzbereich von Grundgesetzartikel 10 verletzen, der die Unverletzlichkeit des Brief, Post- und Fernmeldegeheimnis bestimmt. Trotzdem müssen "Stille SMS" ebenso wie Maßnahmen zur Funkzellenauswertung richterlich angeordnet werden. Ein Schlupfloch bietet allerdings eine behauptete "Gefahr im Verzug", wofür lediglich eine staatsanwaltschaftliche Eilanordnung benötigt wird. Mit dem Beschluss werden die derart erzwungenen Verkehrsdaten zwischen Mobilfunkgerät und Netzbetreiber dann ausgelesen. Vermutlich ist dieser Vorgang längst automatisiert. Zwar können die von Verfolgungsbehörden angefragten Daten auch per CD-ROM übergeben werden. Mittlerweile verfügen Polizeien jedoch über eigene Schnittstellen zu den großen deutschen Providern. Die hierüber versandten Daten können dann mit Ermittlungssoftware visualisiert werden, etwa um ein Bewegungsprofil der ausgeforschten Person zu erstellen oder Ergebnisse mit weiteren Datenbanken abzugleichen.
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Deswegen hoffe ich immer mehr, dass der Offlinemodus meines Telefons wirklich funktioniert. Es wird zukünftig wohl wieder zunehmen, dass man beim Anrufen die Nachricht "nicht erreichbar" erhält.

Web - TKG-Novelle: Unbegrenzte Speicherung der Verkehrsdaten durch neues Gesetz

Die heute im Bundestag verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erlaubt es, die Verkehrsdaten der Nutzer zeitlich unbegrenzt aufzuzeichnen. Die Ermittlungsbehörden haben darauf Zugriff. [...] "Kurz vor der Beschlussfassung im Bundestag an diesem Donnerstag hat die Bundesregierung die Beschränkung der Speicherung der Daten auf weniger als drei Monate aus dem Entwurf des Telekommunikationsgesetzes gestrichen", sagte Michael Schlecht, Chefvolkswirt der Fraktion der Linkspartei. Schlecht kritisierte, dass auch die FDP dies mitgetragen habe. Auch der Chef der Piratenpartei, Sebastian Nerz, kritisierte, dass die TKG-Novelle es ermöglicht, "Telekommunikationsdaten unbegrenzt zu speichern, die für die Abrechnung der Diensteanbieter untereinander benötigt werden." Zudem hätten die Ermittlungsbehörden Zugriff darauf. Das komme einer unbegrenzten Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten gleich und sei ein massiver Eingriff in die Grundrechte, sagte Nerz.
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Und das ausgerechnet von der FDP, die kann es sich doch gar nicht mehr leisten Wählerstimmen zu verlieren ;-).

Web - Datenkrake Finanzamt

Die Sammelwut wächst: Von Jahr zu Jahr steigt die Datenmenge, die das Finanzamt über die Steuerzahler speichert. Mit den Informationen ließe sich die halbe Lebensgeschichte der Betroffenen erzählen - ohne dass sie davon erfahren. Die gesammelten Daten können aber auch Fehler in der eigenen Steuererklärung zur Folge haben. [...] Dass die Datenmenge, die über die Bürger bei der zentralen Steuerbehörde liegt, Jahr für Jahr zunimmt, ist den wenigsten bewusst. So melden etwa private Rentenversicherer gezahlte Beiträge und ausgezahlte Renten an den Fiskus. Sie müssen die Versicherten darüber aber nicht informieren. Ähnliches gilt für Mitteilungen von Banken und Arbeitsagenturen an den Fiskus. [...] Für die Steuerzahler ist aber nicht nur der Datenberg ein Problem, den die Finanzbehörden anhäufen. Der oft anonyme Informationsfluss hat auch praktische Folgen. Denn die Finanzämter übernehmen Daten vom Bundeszentralamt für Steuern in der Regel ungeprüft - "auch dann, wenn der Steuerzahler abweichende Angaben gemacht hat", heißt es in der Eingabe. Im Steuerbescheid werde das aber "regelmäßig nicht erklärt". Steuerpflichtige merken daher oft gar nicht, dass etwas geändert wurde. Übernimmt der Fiskus jedoch falsche Daten, ist auch die Steuerberechnung falsch. Solche Probleme gebe es in der Praxis immer öfter, meint Steuerexpertin Käding.
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Zudem erschreckend das keiner mit dem Daten etwas anfangen kann. Die "erst einmal speichern"-Mentalität ist eben erst frisch in den Ämtern angekommen. Nur noch zwanzig Jahre sowie einige falsche Schlußfolgerungen und man wird auch da erkennen, dass mehr nicht immer besser ist.