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web - Bruno Kramm klagt als Musiker gegen die Gema

Der Urheberrechtsexperte der Piratenpartei und als Musiker aktive Bruno Kramm will gegen die Gema Klage erheben. Ziel ist, dass die Gema keine Zahlungen für Kramms Stücke an Musikverlage leistet. [...] Je nach Art der Nutzung werden 33 bis 40 Prozent des ausgeschütteten Betrags an Musikverlage ausgeschüttet, der Rest geht an die Künstler. Die hohen Anteile stammen noch aus Zeiten, wo die Verlage mit gedruckten Noten viel Geld verdienten. Kramm hält die Anteile für nicht mehr gerechtfertigt und verlangt die von der Gema an die Verlage ausgeschütteten Beträge mitsamt Zinsen zurück. Stefan Ackermann klagt mit, weil er als Texter ebenfalls an den Ausschüttungen beteiligt ist, auch von diesen geht ein Teil an die Verlage. Eine ähnliche Klage gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort, welche die Rechte von Autoren und Verlagen wahrnimmt, war 2012 erfolgreich, ging jedoch in Berufung. Auch dabei wandte sich ein Urheber gegen den Anteil an den VG-Wort-Ausschüttungen, die Verlage erhalten.
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Ich drück Ihm die Daumen. Ich denke meine Meinung gegenüber dem privaten und nicht regulierten Monopolisten der Verwertungsgesellschaft ist hinlänglich bekannt. Entgegen der "durch Wiederholung wird unsere Argumentation bestimmt besser ... hoffentlich"-Taktik, werde ich diese Art der "Informationsweisheit" nicht mitgehen. Edit Noch ein schöner Link zum Vergleich von Gema Sperre in Deutschland. Schon toll wieviel wir wegen dieser Firma nicht konsumieren könnten. Kann ein "schlauer" BWL-er mal bitte diesen wirtschaftlichen Schaden zusammen"rechnen"?

web - Eltern haften nicht für Raubkopien ihrer Kinder (BGH)

Eltern müssen nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder haften. Das gilt zumindest dann, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden und damit die Schadensersatzklage von vier Musikunternehmen zurückgewiesen. Nach Ansicht des BGH genügten Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein „normal entwickeltes“ 13 Jahre altes Kind schon dadurch, dass sie es über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrten. „Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder den Zugang zum Internet teilweise zu sperren, besteht grundsätzlich nicht“, stellten die Richter klar. Dazu seien sie erst bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Internetnutzung verpflichtet (Az.: : I ZR 74/12). [...]
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Ich muss das erst einmal verdauen. Wunder gibt es ja immer wieder, aber heute hätte ich nicht damit gerechnet. Danke an all die, die dafür gekämpft haben!

web - Christiliche Union (CDU) will Karlsruhe Kompetenz für Wahlrecht wegnehmen

Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte der "Rheinischen Post": "Wir machen im Wahlrecht leider die Erfahrung, dass das Bundesverfassungsgericht von Mal zu Mal strengere und kompliziertere Vorgaben macht, ohne sich über deren Umsetzbarkeit ausreichend Gedanken zu machen." Deshalb sei zu überlegen, wie die Regelungskompetenz vom Verfassungsgericht zurück zum Bundestag kommen könne. "Zumindest mittelfristig wäre es sinnvoll, die Grundzüge unseres Wahlsystems in das Grundgesetz zu schreiben", meinte der CDU-Rechtsexperte. Damit wäre auch der von Karlsruhe verlangte überparteiliche Konsens beim Wahlrecht dauerhaft gesichert. [...]
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Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die CDU, die Nutznießer unseres verfassungswidrigen Wahlrechts, möchte das Wahlrecht also zukünfitg selber schreiben. Es war abzusehen, dass sie sich gegen das Abschaffen der illegalen Überhangmandate stellen, aber diese "Denkrichtung" führt schneller als gedacht zur Notstandsverordnung "wie früher zu Omas Zeiten". Fairerweise muss man schreiben, dass es die rote Troika, wie auch die grünen, selbsternannten Wunderkinder ebenso machen würden, hätte sie eine ähnliche Position inne. Die Gelben würde das alles Verschlanken und die Wahlen abschaffen ... was das an Kosten sparen würde ;-).

web - Indect - Bürger unter Generalverdacht

[...] Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Netzpolitik und des CSU-Netzrates Dorothee Bär sagte: "Ich wünsche mir den Aktionstag gegen Indect als ein klares Zeichen und einen ähnlichen Weckruf wie den, der letztendlich zum Ende von Acta geführt hat. Indect bedeutet Überwachung ohne Maß und Ziel und sprengt alles, was wir bisher an präventiven Sicherheitskonzepten diskutiert haben. Die Tatsache, dass Daten aus Überwachungskameras mit Daten aus dem Internet wie zum Beispiel sozialen Netzwerken verglichen und 'abnormales' Verhalten erkannt werden soll, erzeugt bei mir ein regelrechtes Schaudern." [...] Gegner kritisieren nicht nur die Überwachung selbst, die laut Bundesdatenschützer Peter Schaar, zumindest in Deutschland illegal ist. Wie eine Software unterscheiden kann, ob jemand lediglich nach seinem Schlüssel sucht oder das Auto aufbrechen will, ist ebenfalls ein Kritikpunkt.
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Hoffen wir, dass wir nicht genug vom Demonstrieren haben, sondern eher vom Aktaresultat aufgweckt worden - wir können etwas bewegen!